Finanzhilfen für, und Schulgeld an Berlins Privatschulen / Ersatzschulen / - Missachtung des Sonderungsverbotes

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es Gründe, weswegen Sie die staatlichen Finanzhilfen für private Ersatzschulen bisher nicht hinterfragten?

Tatsächlich ist der Staat ja erst dann zur Unterstützung verpflichtet, wenn das Existenzminimum der Institution Ersatzschulwesen evident gefährdet wäre. (Siehe 1. Leitsatz BVerfGE-Urteil 23.11.2004, 1 bvl 6/99)

Am 5.7.2018 findet in Berlin zum Thema „Verfassungsrechtliches Sonderungsverbot und Privatschulfinanzierung“ der 5. Deutsche Schulrechtstag statt.
(https://institut-ifbb.de/2018/05/08/5-deutscher-schulrechtstag-am-5-juli-2018-in-berlin/ )

U.a. mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, das in 2016 und 2017 Untersuchungen zum Umgang mit dem GG Art. 7 veröffentlichte und darin erneut feststellte, dass das GG Art. 7 IV 3 vom Gesetzgeber missachtet wird.

Da das o.g. insbesondere auch die 90 % Schüler betrifft, die staatliche Schulen nutzen, und zu deren Lasten Privatschulen in Zukunft sogar noch besser - finanziert werden, bitte ich Sie über die o.g. Veranstaltung zu informieren.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juli 2018
  • Frist
    3. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es Gründe, wesweg…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzhilfen für, und Schulgeld an Berlins Privatschulen / Ersatzschulen / - Missachtung des Sonderungsverbotes [#31420]
Datum
2. Juli 2018 10:22
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es Gründe, weswegen Sie die staatlichen Finanzhilfen für private Ersatzschulen bisher nicht hinterfragten? Tatsächlich ist der Staat ja erst dann zur Unterstützung verpflichtet, wenn das Existenzminimum der Institution Ersatzschulwesen evident gefährdet wäre. (Siehe 1. Leitsatz BVerfGE-Urteil 23.11.2004, 1 bvl 6/99) Am 5.7.2018 findet in Berlin zum Thema „Verfassungsrechtliches Sonderungsverbot und Privatschulfinanzierung“ der 5. Deutsche Schulrechtstag statt. (https://institut-ifbb.de/2018/05/08/5-deutscher-schulrechtstag-am-5-juli-2018-in-berlin/ ) U.a. mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, das in 2016 und 2017 Untersuchungen zum Umgang mit dem GG Art. 7 veröffentlichte und darin erneut feststellte, dass das GG Art. 7 IV 3 vom Gesetzgeber missachtet wird. Da das o.g. insbesondere auch die 90 % Schüler betrifft, die staatliche Schulen nutzen, und zu deren Lasten Privatschulen in Zukunft sogar noch besser - finanziert werden, bitte ich Sie über die o.g. Veranstaltung zu informieren. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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