Finanzielle Förderung für Beschäftigte auf Honorarbasis und als Minijobber

Ich würde gerne erfahren, ob mir finanzielle Unterstützung für meine Miete, mein Lebensunterhalt und die Zahlung meines privaten Studium zusteht, was ich alles ursprünglich mit einem Minijob, einem Werkstudentischen Job und meiner Tätigkeiten auf Honorarbasis in Bildungseinrichtung finanziert habe. Momentan sind mir alle Geldquellen unzugänglich und meine Familie kann nun auch sehr schlecht dauerhaft unterstützen. Vielen Dank im Voraus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Finanzielle Förderung für Beschäftigte auf Honorarbasis und als Minijobber [#184416]
Datum
12. April 2020 01:36
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne erfahren, ob mir finanzielle Unterstützung für meine Miete, mein Lebensunterhalt und die Zahlung meines privaten Studium zusteht, was ich alles ursprünglich mit einem Minijob, einem Werkstudentischen Job und meiner Tätigkeiten auf Honorarbasis in Bildungseinrichtung finanziert habe. Momentan sind mir alle Geldquellen unzugänglich und meine Familie kann nun auch sehr schlecht dauerhaft unterstützen. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184416 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzielle Förderung für Beschäftigte auf Honor…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Finanzielle Förderung für Beschäftigte auf Honorarbasis und als Minijobber [#184416]
Datum
9. Oktober 2020 04:13
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzielle Förderung für Beschäftigte auf Honorarbasis und als Minijobber“ vom 12.04.2020 (#184416) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184416/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich die verspätete Rückmeldung zu entschuldigen. Ihre ursprüngliche E…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Finanzielle Förderung für Beschäftigte auf Honorarbasis und als Minijobber [#184416]
Datum
21. Oktober 2020 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
967 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich die verspätete Rückmeldung zu entschuldigen. Ihre ursprüngliche E-Mail hat mich leider nicht erreicht. Ich bearbeite Ihre Nachfrage vom 9. Oktober 2020. Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) mit der Bitte um Auskunft gestellt. Gemäß § 4 IFG NRW besteht ein Recht auf Zugang zu den bei der jeweiligen Behörde vorhandenen amtlichen Informationen. Nach § 3 IFG NRW sind Informationen alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Sie begehren eine allgemeine Sachauskunft zu der Frage, welche Hilfsmöglichkeiten sich für Sie in Ihrer persönlichen Situation eröffnen. Eine individuelle Beratung in Bezug auf mögliche Unterstützungsleistungen in Ihrem Fall ist vom Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen nicht umfasst. Da ich Ihnen dennoch gerne Auskunft geben möchte, werte ich Ihr Gesuch als eine auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage. Bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen daher folgendes mitteilen: Soweit Sie derzeit nicht in der Lage sein sollten, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten, können Sie sich - sofern Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung haben - an das für Sie zuständige Jobcenter zur Prüfung eines Anspruches auf Arbeitslosengeld II wenden. Dort wird Ihr Einzelfall und ein damit verbundener Leistungsanspruch anhand Ihrer persönlichen Umstände geprüft und beschieden. Da Sie angeben, in Dormagen zu wohnen, müsste das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss (Standort Dormagen) für Sie zuständig sein. Für Dormagen lauten die Kontaktdaten: Jobcenter Rhein-Kreis Neuss (Standort Dormagen) Bismarckstraße 54 41542 Dormagen <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> +49 2131 12400 Die Entscheidung über einen Anspruch auf unterstützende Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern kann daher durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nicht erfolgen. Soweit besondere Umstände vorliegen sollten, die zu einer ablehnenden Entscheidung im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit führen, aber möglicherweise einen Anspruch anderer Hilfssysteme eröffnen, werden Sie vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit darüber informiert und an die zuständigen Stellen verwiesen. Bei Rückfragen können Sie zukünftig auch gerne direkt an das MAGS wenden. Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute! Im Auftrag Mit freundlichen Grüßen