Finanzielle Gewalt gegen Frauen durch Kontenraub und Kreditgewalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.
Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Aus dieser Konvention und auch aus dem grundgesetzlichen Schutzrecht für Mütter, das Eigentum und die Persönlichkeitsrechte ergeben sich Fürsorgeaufträge für den Staat.

Ich möchte daher gerne wissen,

- ob die verscheidenen Formen der finanziellen und juristischen Gewalt gegen Frauen durch Ehemänner und Ex Ehemänner, Rechtsanwälte durch Informationsunterdrückung, Marktteilnehmer sowie Banken bereits untersucht worden sind.

- ob die negativen persönlichen, familiären, wirtschaftlichen aber auch volkswirtschaftlichen Folgen dieser noch nicht im öffentlichen Fokus stehenden Gewaltformen bereits untersucht wurden.

- wie der gleichartige gerechte Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmerinnen und Unternehemr zukünftig sicher gestellt werden kann und die Bonitätsbewertung transparenter und gerechter dargestellt wird und der Bonitätsdiebstahl in Zukunft verhindert werden kann.

- ob es einen Umsetzungsplan gibt die Persönlichkeit und das Eigentum von Frauen und besonders auch alleinerziehende Müttern in Zukunft besser zu schützen, denn Banken meinen anscheinend, sie dürfen eine Frauenpersönlichkeit Business-vergewaltigen durch Identitätsübernahme, Kreditklau, KFW Kreditverweigerung, Kreditangriff (Verkauf von Kreditlinie und willkürlicher Entzug selbiger zur Unzeit) und Übernahme der online-Konten und Bonitätsraub. Es gibt leider keine einzige Anlaufstelle für diese gravierende existenzsgefährdende finanzielle Gewalt. Darüber hinaus ist die Frau dann auch noch gefährdet möglicherweise später dem Falschverdacht für Geldwäschestraftaten ausgesetzt zu werden, da sie keine Kontrolle mehr über ihre Konten hat, die auf ihren Namen laufen.

- ob es einen Umsetzungsplan dafür gibt, die Staatsanwaltschaften und die Bafin für die Schutzrechte und den Schutzauftrag für Frauen und betroffene Kinder, der durch das Grundgesetz und die Istanbul Konvention entsteht, auch für den Einzelfall mehr zu sensibilisiieren, denn diese sehen im Kontenraub usw. anscheinend keinerlei Straftaten (Staatsanwaltschaft) bzw. Gefährdungen (BAFIN), wobei Geldwäsche mit 5 bis 10 Jahren Gefängnis belegt ist. Individualklagen dauern zu lange, sind nihct finanzierbar und sind auch nicht zumutbar für das Opfer, abgesehen von der eventuellen Systemgefährdung durch eine zumindest theoretisch mögliche Terrorismusfinanzierung in Verbindung mit Geldwäsche auf dem Rücken von alleinerziehenden Müttern geschaffener Konten, die man durch mangelnde Unterstützung über die Betroffenheit hinaus auch noch in in einen moralischen Konflikt deswegen bringt. Der Staat hat einen Schutzauftrag für uns alle.

- ob es einen Nothilfefonds für von derartiger Gewalt betroffenen Frauen bzw. Familien gibt und wie dieser erreicht werden kann?

- wie die Regierung konkret helfen kann, diese Gewaltformen so schnell es geht zu beenden und Anlaufstellen plant. Nach den erlebten schwerwiegenden gesundheitlichen und psychischen und wirtschaftlichen Folgen dieser Gewalt ist es für die Opfer zu viel verlangt, auch noch Schadensersatzansprüche im Wege von Individualklagen geltend machen zu müssen, zumal das Risiko besteht weiter erneut juristischer Gewalt durch Wissensunterdrückung ausgesetzt zu werden. Es sollten ganz andere neue Lösungen entwickelt werden, die auch die Betroffenheit der Kinder, besonders in alleinerziehenenden Familien, berücksichtigt.

Vielen Dank für Ihre Antworten. Es ist ein serh wichtiges Thema, welches die Gerechtigkeit für Frauen sehr weit nach vorne bringen könnte, da insbeosndere im Unternehmertum generell Lösungen liegen, die Frauenarmut und Kinderarmut perspektivisch zu beseitigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
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Eva-Catrin Reinhardt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, am 1…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Eva-Catrin Reinhardt
Betreff
Finanzielle Gewalt gegen Frauen durch Kontenraub und Kreditgewalt [#273404]
Datum
18. März 2023 18:47
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Aus dieser Konvention und auch aus dem grundgesetzlichen Schutzrecht für Mütter, das Eigentum und die Persönlichkeitsrechte ergeben sich Fürsorgeaufträge für den Staat. Ich möchte daher gerne wissen, - ob die verscheidenen Formen der finanziellen und juristischen Gewalt gegen Frauen durch Ehemänner und Ex Ehemänner, Rechtsanwälte durch Informationsunterdrückung, Marktteilnehmer sowie Banken bereits untersucht worden sind. - ob die negativen persönlichen, familiären, wirtschaftlichen aber auch volkswirtschaftlichen Folgen dieser noch nicht im öffentlichen Fokus stehenden Gewaltformen bereits untersucht wurden. - wie der gleichartige gerechte Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmerinnen und Unternehemr zukünftig sicher gestellt werden kann und die Bonitätsbewertung transparenter und gerechter dargestellt wird und der Bonitätsdiebstahl in Zukunft verhindert werden kann. - ob es einen Umsetzungsplan gibt die Persönlichkeit und das Eigentum von Frauen und besonders auch alleinerziehende Müttern in Zukunft besser zu schützen, denn Banken meinen anscheinend, sie dürfen eine Frauenpersönlichkeit Business-vergewaltigen durch Identitätsübernahme, Kreditklau, KFW Kreditverweigerung, Kreditangriff (Verkauf von Kreditlinie und willkürlicher Entzug selbiger zur Unzeit) und Übernahme der online-Konten und Bonitätsraub. Es gibt leider keine einzige Anlaufstelle für diese gravierende existenzsgefährdende finanzielle Gewalt. Darüber hinaus ist die Frau dann auch noch gefährdet möglicherweise später dem Falschverdacht für Geldwäschestraftaten ausgesetzt zu werden, da sie keine Kontrolle mehr über ihre Konten hat, die auf ihren Namen laufen. - ob es einen Umsetzungsplan dafür gibt, die Staatsanwaltschaften und die Bafin für die Schutzrechte und den Schutzauftrag für Frauen und betroffene Kinder, der durch das Grundgesetz und die Istanbul Konvention entsteht, auch für den Einzelfall mehr zu sensibilisiieren, denn diese sehen im Kontenraub usw. anscheinend keinerlei Straftaten (Staatsanwaltschaft) bzw. Gefährdungen (BAFIN), wobei Geldwäsche mit 5 bis 10 Jahren Gefängnis belegt ist. Individualklagen dauern zu lange, sind nihct finanzierbar und sind auch nicht zumutbar für das Opfer, abgesehen von der eventuellen Systemgefährdung durch eine zumindest theoretisch mögliche Terrorismusfinanzierung in Verbindung mit Geldwäsche auf dem Rücken von alleinerziehenden Müttern geschaffener Konten, die man durch mangelnde Unterstützung über die Betroffenheit hinaus auch noch in in einen moralischen Konflikt deswegen bringt. Der Staat hat einen Schutzauftrag für uns alle. - ob es einen Nothilfefonds für von derartiger Gewalt betroffenen Frauen bzw. Familien gibt und wie dieser erreicht werden kann? - wie die Regierung konkret helfen kann, diese Gewaltformen so schnell es geht zu beenden und Anlaufstellen plant. Nach den erlebten schwerwiegenden gesundheitlichen und psychischen und wirtschaftlichen Folgen dieser Gewalt ist es für die Opfer zu viel verlangt, auch noch Schadensersatzansprüche im Wege von Individualklagen geltend machen zu müssen, zumal das Risiko besteht weiter erneut juristischer Gewalt durch Wissensunterdrückung ausgesetzt zu werden. Es sollten ganz andere neue Lösungen entwickelt werden, die auch die Betroffenheit der Kinder, besonders in alleinerziehenenden Familien, berücksichtigt. Vielen Dank für Ihre Antworten. Es ist ein serh wichtiges Thema, welches die Gerechtigkeit für Frauen sehr weit nach vorne bringen könnte, da insbeosndere im Unternehmertum generell Lösungen liegen, die Frauenarmut und Kinderarmut perspektivisch zu beseitigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eva-Catrin Reinhardt Anfragenr: 273404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273404/ Postanschrift Eva-Catrin Reinhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eva-Catrin Reinhardt

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Frau Reinhardt, mit Ihrer E-Mail vom 18. März 2023 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.d…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Finanzielle Gewalt gegen Frauen durch Kontenraub und Kreditgewalt [#273404]
Datum
4. April 2023 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Reinhardt, mit Ihrer E-Mail vom 18. März 2023 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe folgender amtlicher Informationen: 1. ob die verschiedenen Formen der finanziellen und juristischen Gewalt gegen Frauen durch Ehemänner und Ex Ehemänner, Rechtsanwälte durch Informationsunterdrückung, Marktteilnehmer sowie Banken bereits untersucht worden sind. 2. ob die negativen persönlichen, familiären, wirtschaftlichen aber auch volkswirtschaftlichen Folgen dieser noch nicht im öffentlichen Fokus stehenden Gewaltformen bereits untersucht wurden. 3. wie der gleichartige gerechte Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmerinnen und Unternehmer zukünftig sichergestellt werden kann und die Bonitätsbewertung transparenter und gerechter dargestellt wird und der Bonitätsdiebstahl in Zukunft verhindert werden kann. 4. ob es einen Umsetzungsplan gibt die Persönlichkeit und das Eigentum von Frauen und besonders auch alleinerziehende Müttern in Zukunft besser zu schützen, denn Banken meinen anscheinend, sie dürfen eine Frauenpersönlichkeit Business-vergewaltigen durch Identitätsübernahme, Kreditklau, KFW Kreditverweigerung, Kreditangriff (Verkauf von Kreditlinie und willkürlicher Entzug selbiger zur Unzeit) und Übernahme der online-Konten und Bonitätsraub. Es gibt leider keine einzige Anlaufstelle für diese gravierende existenzgefährdende finanzielle Gewalt. Darüber hinaus ist die Frau dann auch noch gefährdet möglicherweise später dem Falschverdacht für Geldwäschestraftaten ausgesetzt zu werden, da sie keine Kontrolle mehr über ihre Konten hat, die auf ihren Namen laufen. 5. ob es einen Umsetzungsplan dafür gibt, die Staatsanwaltschaften und die Bafin für die Schutzrechte und den Schutzauftrag für Frauen und betroffene Kinder, der durch das Grundgesetz und die Istanbul Konvention entsteht, auch für den Einzelfall mehr zu sensibilisieren, denn diese sehen im Kontenraub usw. anscheinend keinerlei Straftaten (Staatsanwaltschaft) bzw. Gefährdungen (BAFIN), wobei Geldwäsche mit 5 bis 10 Jahren Gefängnis belegt ist. Individualklagen dauern zu lange, sind nicht finanzierbar und sind auch nicht zumutbar für das Opfer, abgesehen von der eventuellen Systemgefährdung durch eine zumindest theoretisch mögliche Terrorismusfinanzierung in Verbindung mit Geldwäsche auf dem Rücken von alleinerziehenden Müttern geschaffener Konten, die man durch mangelnde Unterstützung über die Betroffenheit hinaus auch noch in in einen moralischen Konflikt deswegen bringt. Der Staat hat einen Schutzauftrag für uns alle. 6. ob es einen Nothilfefonds für von derartiger Gewalt betroffenen Frauen bzw. Familien gibt und wie dieser erreicht werden kann? 7. wie die Regierung konkret helfen kann, diese Gewaltformen so schnell es geht zu beenden und Anlaufstellen plant. Nach den erlebten schwerwiegenden gesundheitlichen und psychischen und wirtschaftlichen Folgen dieser Gewalt ist es für die Opfer zu viel verlangt, auch noch Schadensersatzansprüche im Wege von Individualklagen geltend machen zu müssen, zumal das Risiko besteht weiter erneut juristischer Gewalt durch Wissensunterdrückung ausgesetzt zu werden. Es sollten ganz andere neue Lösungen entwickelt werden, die auch die Betroffenheit der Kinder, besonders in alleinerziehenden Familien, berücksichtigt. Bescheid 1. Ihrem Antrag wird hiermit stattgegeben. Zur Frage 1: Aufgrund der Zuständigkeit kann hier nur eine Aussage über Gewalt gegen Frauen durch Ehemänner und Ex-Ehemänner getroffen werden. In der Istanbul-Konvention wird in Artikel 3 Buchstabe b der Begriff „häusliche Gewalt“ als Handlungen körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Gewalt definiert, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen oder Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter bzw. die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Mitgliedsstaaten wird durch GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) regelmäßig geprüft. Auf Basis des deutschen Staatenberichts, von Schattenberichten der Zivilgesellschaft und den geführten Gesprächen während des Länderbesuchs erstellte GREVIO einen umfassenden Bericht, der im Oktober 2022 veröffentlicht worden ist. Hierin nimmt GREVIO zum Teil auch Bezug zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Selbstbestimmung von Frauen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet in Deutschland alle staatlichen Ebenen – Bund-Länder und Kommunen. Der Bericht von GREVIO adressiert darum sowohl den Bund als auch die Länder in ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Der Bericht ist hier abrufbar: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/frauen-besser-vor-gewalt-schuetzen-202368 Die "Kriminalistische Auswertung - Partnerschaftsgewalt", die seit 2016 jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht wird, weist zudem die Anzahl der Tatverdächtigen bzgl. der Verletzung der Unterhaltspflichten nach § 170 StGB aus. Die Berichte können hier eingesehen werden: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html Um einen besseren Einblick in das sogenannte Dunkelfeld zu erhalten, führen zudem das Bundesinnenministerium und das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt eine repräsentative Befragung zu Gewalterfahrungen unter Einschluss von Taten, die nicht der Polizei gemeldet wurden, durch. Die Studie soll helfen, Kenntnisse über das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt zu sammeln, um Hilfsangebote und Opferschutzangebote zielgenau ausbauen zu können. Nach bisheriger Planung ist vorgesehen, auch Fragen zu ökonomischer Gewalt zu stellen. Die Durchführung der Befragung ist für 2023/2024 geplant. Die Ergebnisse werden in Form eines Berichts für 2025 erwartet. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bka.de/lesubia<https://www.bka.de/lesubia> Zur Frage 2: Hierzu verweisen wir auf Frage 1. Zur Frage 3: Hierzu kann das BMFSFJ mangels Zuständigkeit keine Aussage treffen. Zur Frage 4: Im Rahmen der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention trifft die Bundesregierung alle erforderlichen Maßnahmen zur Prävention, Schutz und Verfolgung von Gewalt. Die von GREVIO ausgesprochenen Empfehlungen wurden von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen, sie werden künftigen politischen Maßnahmen berücksichtigen. Über die Umsetzung der Empfehlungen wird die Bundesregierung 2025 an den Europarat berichten. Einen speziell auf die unter 4 angesprochenen Aspekte gerichteten Umsetzungsplan gibt es nicht. Zur Frage 5: Hierzu verweisen wir auf Frage 4. Ergänzend wird auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, der Länder und der Kommunen hingewiesen. Aufgrund des föderalen Systems liegt die Verantwortung zum Teil bei den Ländern oder Kommunen (z. B. Staatsanwaltschaften). Zur Frage 6: Nein, es gibt keinen derartigen Notfallfonds. Zur Frage 7: Wir verweisen hierzu auf Frage 4 und 5. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen