Finanzielle Gewalt gegen Frauen durch Kontenraub und Kreditgewalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.
Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
Aus dieser Konvention und auch aus dem grundgesetzlichen Schutzrecht für Mütter, das Eigentum und die Persönlichkeitsrechte ergeben sich Fürsorgeaufträge für den Staat.
Ich möchte daher gerne wissen,
- ob die verscheidenen Formen der finanziellen und juristischen Gewalt gegen Frauen durch Ehemänner und Ex Ehemänner, Rechtsanwälte durch Informationsunterdrückung, Marktteilnehmer sowie Banken bereits untersucht worden sind.
- ob die negativen persönlichen, familiären, wirtschaftlichen aber auch volkswirtschaftlichen Folgen dieser noch nicht im öffentlichen Fokus stehenden Gewaltformen bereits untersucht wurden.
- wie der gleichartige gerechte Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmerinnen und Unternehemr zukünftig sicher gestellt werden kann und die Bonitätsbewertung transparenter und gerechter dargestellt wird und der Bonitätsdiebstahl in Zukunft verhindert werden kann.
- ob es einen Umsetzungsplan gibt die Persönlichkeit und das Eigentum von Frauen und besonders auch alleinerziehende Müttern in Zukunft besser zu schützen, denn Banken meinen anscheinend, sie dürfen eine Frauenpersönlichkeit Business-vergewaltigen durch Identitätsübernahme, Kreditklau, KFW Kreditverweigerung, Kreditangriff (Verkauf von Kreditlinie und willkürlicher Entzug selbiger zur Unzeit) und Übernahme der online-Konten und Bonitätsraub. Es gibt leider keine einzige Anlaufstelle für diese gravierende existenzsgefährdende finanzielle Gewalt. Darüber hinaus ist die Frau dann auch noch gefährdet möglicherweise später dem Falschverdacht für Geldwäschestraftaten ausgesetzt zu werden, da sie keine Kontrolle mehr über ihre Konten hat, die auf ihren Namen laufen.
- ob es einen Umsetzungsplan dafür gibt, die Staatsanwaltschaften und die Bafin für die Schutzrechte und den Schutzauftrag für Frauen und betroffene Kinder, der durch das Grundgesetz und die Istanbul Konvention entsteht, auch für den Einzelfall mehr zu sensibilisiieren, denn diese sehen im Kontenraub usw. anscheinend keinerlei Straftaten (Staatsanwaltschaft) bzw. Gefährdungen (BAFIN), wobei Geldwäsche mit 5 bis 10 Jahren Gefängnis belegt ist. Individualklagen dauern zu lange, sind nihct finanzierbar und sind auch nicht zumutbar für das Opfer, abgesehen von der eventuellen Systemgefährdung durch eine zumindest theoretisch mögliche Terrorismusfinanzierung in Verbindung mit Geldwäsche auf dem Rücken von alleinerziehenden Müttern geschaffener Konten, die man durch mangelnde Unterstützung über die Betroffenheit hinaus auch noch in in einen moralischen Konflikt deswegen bringt. Der Staat hat einen Schutzauftrag für uns alle.
- ob es einen Nothilfefonds für von derartiger Gewalt betroffenen Frauen bzw. Familien gibt und wie dieser erreicht werden kann?
- wie die Regierung konkret helfen kann, diese Gewaltformen so schnell es geht zu beenden und Anlaufstellen plant. Nach den erlebten schwerwiegenden gesundheitlichen und psychischen und wirtschaftlichen Folgen dieser Gewalt ist es für die Opfer zu viel verlangt, auch noch Schadensersatzansprüche im Wege von Individualklagen geltend machen zu müssen, zumal das Risiko besteht weiter erneut juristischer Gewalt durch Wissensunterdrückung ausgesetzt zu werden. Es sollten ganz andere neue Lösungen entwickelt werden, die auch die Betroffenheit der Kinder, besonders in alleinerziehenenden Familien, berücksichtigt.
Vielen Dank für Ihre Antworten. Es ist ein serh wichtiges Thema, welches die Gerechtigkeit für Frauen sehr weit nach vorne bringen könnte, da insbeosndere im Unternehmertum generell Lösungen liegen, die Frauenarmut und Kinderarmut perspektivisch zu beseitigen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. März 2023
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22. April 2023
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