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Finanzielle Mittel des Bundes für den Bevölkerungsschutz

a) Aufstellung der durch den Bund für den Bevölkerungsschutz bereitgestellten finanziellen Mitteln aufgegliedert nach Jahren seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland
b) ergänzend zu a) zusätzlich aufgegliedert in die Bereiche "Zivilschutz" (bereitgestellte finanzielle Mittel für den militärischen Bereich) und "Katastrophenschutz" (bereitgestellte finanzielle Mittel für den nicht-militärischen Bereich)
c) Aufstellung der durch den Bund für den Bevölkerungsschutz bereitgestellten finanziellen Mitteln, welche dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland zugegangen sind, aufgegliedert nach Jahren

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Aufs…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzielle Mittel des Bundes für den Bevölkerungsschutz [#184777]
Datum
17. April 2020 07:40
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Aufstellung der durch den Bund für den Bevölkerungsschutz bereitgestellten finanziellen Mitteln aufgegliedert nach Jahren seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland b) ergänzend zu a) zusätzlich aufgegliedert in die Bereiche "Zivilschutz" (bereitgestellte finanzielle Mittel für den militärischen Bereich) und "Katastrophenschutz" (bereitgestellte finanzielle Mittel für den nicht-militärischen Bereich) c) Aufstellung der durch den Bund für den Bevölkerungsschutz bereitgestellten finanziellen Mitteln, welche dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland zugegangen sind, aufgegliedert nach Jahren
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 184777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184777 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundl…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG - Finanzielle Mittel des Bundes für den Bevölkerungsschutz
Datum
14. Mai 2020 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
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