Finanzielle und datenschutzrechtliche Fragen zu "mebis"

Ich bin Schüler an einem bayerischen Gymnasium und nutze die mebis-Plattform. Im Rahmen eines Unterrichtsgespräch debattierten wir über mebis, seine Kosten und seinen Nutzen. Als Schüler habe ich ein berechtigtes Interesse daran, mehr über das System zu erfahren, mit welchem ich regelmäßig arbeiten muss und über das auch meine persönlichen Daten verarbeitet werden.

Daher fordere ich nach BayDSG/BayUIG/VIG folgende Informationen an:

a) Wie viel hat die Entwicklung des mebis-Systems (https://www.mebis.bayern.de/) gekostet?
b) Welche Kosten fallen jährlich für die Instandhaltung an?

c) Fand die Entwicklung von mebis durch Mitarbeiter einer Behöre oder externe Unternehmen statt?

d) Wie wird die Datensicherheit im laufenden Betrieb gesichert?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Oktober 2019
  • Frist
    27. November 2019
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An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
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Betreff
Finanzielle und datenschutzrechtliche Fragen zu "mebis" [#169244]
Datum
25. Oktober 2019 09:02
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Schüler an einem bayerischen Gymnasium und nutze die mebis-Plattform. Im Rahmen eines Unterrichtsgespräch debattierten wir über mebis, seine Kosten und seinen Nutzen. Als Schüler habe ich ein berechtigtes Interesse daran, mehr über das System zu erfahren, mit welchem ich regelmäßig arbeiten muss und über das auch meine persönlichen Daten verarbeitet werden. Daher fordere ich nach BayDSG/BayUIG/VIG folgende Informationen an: a) Wie viel hat die Entwicklung des mebis-Systems (https://www.mebis.bayern.de/) gekostet? b) Welche Kosten fallen jährlich für die Instandhaltung an? c) Fand die Entwicklung von mebis durch Mitarbeiter einer Behöre oder externe Unternehmen statt? d) Wie wird die Datensicherheit im laufenden Betrieb gesichert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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