Finanzielle und moralische Beteiligung des Bundes an der Gedenkstätte Sobibor (Polen)


Ich bitte Sie um die Offenlegung von Dokumenten über die Beteilung des deutschen Staates an der Gedenkstätte in Sobibor (Polen). Die Gedenkstätte und die dort aufgestellten Informationen belegen keine deutsche Unterstützung.
Unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein unterstützendes Verhältnis für die Gedenkstätte als Nachfolgestaat des NS-Regimes und die damit verbundene Verantwortung für die Verbrechen?
Sollte dies der Fall sein, teilen sie mir bitte den Umfang (finanziell etc.) dieser Beteiligung mit?
Sollte dies nicht der Fall, bitte ich um eine Begründung für das unterlassene Engagement?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. September 2014
  • Frist
    17. Oktober 2014
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie u…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzielle und moralische Beteiligung des Bundes an der Gedenkstätte Sobibor (Polen) [#7420]
Datum
13. September 2014 18:46
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um die Offenlegung von Dokumenten über die Beteilung des deutschen Staates an der Gedenkstätte in Sobibor (Polen). Die Gedenkstätte und die dort aufgestellten Informationen belegen keine deutsche Unterstützung. Unterhält die Bundesrepublik Deutschland ein unterstützendes Verhältnis für die Gedenkstätte als Nachfolgestaat des NS-Regimes und die damit verbundene Verantwortung für die Verbrechen? Sollte dies der Fall sein, teilen sie mir bitte den Umfang (finanziell etc.) dieser Beteiligung mit? Sollte dies nicht der Fall, bitte ich um eine Begründung für das unterlassene Engagement?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Az: K 13-13002/2#26 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Antrag vom 13.09.2014 baten Sie bei der Beauftragt…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
WG: Finanzielle und moralische Beteiligung des Bundes an der Gedenkstätte Sobibor (Polen) [#7420]
Datum
23. September 2014 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: K 13-13002/2#26 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Antrag vom 13.09.2014 baten Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um Einsicht in "Dokumente über die Beteiligung des deutschen Staates an der Gedenkstätte in Sobibor (Polen)" sowie um Auskunft über die Höhe der eventuellen Beteiligung bzw. eine Begründung, falls eine Förderung nicht erfolgt. BKM ist für die Gedenkstättenförderung im Inland, nicht aber im Ausland zuständig. Daher liegen auch die von Ihnen begehrten Informationen hier leider nicht vor, auch kann ich keine Aussagen zu den von Ihnen gestellten Fragen machen. Zuständig für die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist das Auswärtige Amt. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Anfrage unmittelbar an die dortigen Kollegen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen,