Finanzielle Unterstützung für Künstler

Ich würde gerne erfahren, ob es möglich wäre, weitere finanzielle Hilfe auch für freischaffende Künstler und Künstlerinnen anzubieten, die keine Betriebskosten haben.

Im Jahr 2018 hat der Kultur- und Veranstaltungssektor über 100 Milliarden Euro zur Volkswirtschaftlichengesamtleistung beigetragen. Auch freie Schauspieler, Musiker oder Künstler haben dafür gesorgt. So wundert es mich, dass das Land Deutschland sich im Vergleich zu anderen Europäischen Länder, wie zum Beispiel Großbritannien, wenig um diese Personengruppe kümmert.

Könnte man nicht ein Kurzarbeitergeld mit 60% des durchschnittlichen Monatseinkommens für Künstler vereinbaren?

Vielen Dank für die genommene Zeit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne erf…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzielle Unterstützung für Künstler [#200243]
Datum
10. Oktober 2020 12:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne erfahren, ob es möglich wäre, weitere finanzielle Hilfe auch für freischaffende Künstler und Künstlerinnen anzubieten, die keine Betriebskosten haben. Im Jahr 2018 hat der Kultur- und Veranstaltungssektor über 100 Milliarden Euro zur Volkswirtschaftlichengesamtleistung beigetragen. Auch freie Schauspieler, Musiker oder Künstler haben dafür gesorgt. So wundert es mich, dass das Land Deutschland sich im Vergleich zu anderen Europäischen Länder, wie zum Beispiel Großbritannien, wenig um diese Personengruppe kümmert. Könnte man nicht ein Kurzarbeitergeld mit 60% des durchschnittlichen Monatseinkommens für Künstler vereinbaren? Vielen Dank für die genommene Zeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200243/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Seine Sie gewiss, dass wir Ihre Sorgen nachvollzieh…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Finanzielle Unterstützung für Künstler [#200243]
Datum
15. Oktober 2020 18:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Seine Sie gewiss, dass wir Ihre Sorgen nachvollziehen können. In der Überbrückungshilfe II haben wir bereits umfassende Verbesserungen umgesetzt: • Flexibilisierung Eintrittsschwelle: Bisher: Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown im April/ Mai durch hohe Umsatzeinbußen von mind. 60 % betroffen waren. Künftig: Unternehmen erfasst, auch wenn sie im April/ Mai noch Auftragspolster hatten und corona-bedingten Einbruch erst später erfahren. • Anpassung der Fördersätze: Bisher: Fördersätze zwischen 40 und 80 % und Deckelung für Kleinunternehmen auf 9.000 Euro (bis 5 Beschäftigte) und 15.000 Euro (5 bis 10 Beschäftigte). Künftig: KMU-Deckelbeträge werden ersatzlos gestrichen und die Fördersätze gestaffelt auf bis zu 90% erhöht. Untergrenze, ab der Unternehmen Förderung erhalten können, von 40 % auf 30 % Umsatzeinbruch abgesenkt. • Personalkosten werden in der Überbrückungshilfe mit einer Pauschale erstattet. Diese wird von 10 % auf 20 % (der förderfähigen Fixkosten) erhöht. Damit machen wir es Unternehmen leichter, Beschäftigte aus der Kurzarbeit zu holen und den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen Wir sind im ständigen und kontinuierlichen Austausch mit der Wirtschaft, um zu schauen, wo es den Corona-Hilfsprogrammen Verbesserungsbedarf gibt oder wo die Nöte weiterhin besonderes hoch sind. Viele dieser konkreten Forderungen und Bedürfnisse wurden bereits mit der Überbrückungshilfe II Oktober-Dezember aufgenommen. Es gibt daneben auch eine Diskussion über eine Verlängerung der Überbrückungshilfe über den 31.12.2020 hinaus gerade angesichts der aktuell schwierigen Corona-Lage und die Frage, ob weitere Anpassungen und Verbesserungen notwendig sind. Das ist eine Diskussion, die wir aktuell in der Bundesregierung und mit den Ländern führen. Auch wird ein bundesweiter Unternehmerlohn diskutiert. Wir bedauern, Ihnen im Moment keine befriedigendere Antwort geben zu können, sind aber guter Hoffnung, bald passgenauere Maßnahmen präsentieren zu können. Mit freundlichen Grüßen