Finanzielle Zuwendungen für Vereine / Organisationen

Wieviele finanzielle Mittel erhielten die im folgenden Genannten im Jahr 2021 und in den Jahren 2016-2020 von ihrem Ministerium oder nachgeordneten Behörden?

1. Bundesärztekammer
2. Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie e.V.
3. Helmholtz-Zentrum für Infektionlogie G.m.b.H.
4. Gesellschaft für Virologie e.V.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Februar 2022
  • Frist
    15. März 2022
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Zacharias Fögen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele finanzie…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Zacharias Fögen
Betreff
Finanzielle Zuwendungen für Vereine / Organisationen [#240620]
Datum
11. Februar 2022 19:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele finanzielle Mittel erhielten die im folgenden Genannten im Jahr 2021 und in den Jahren 2016-2020 von ihrem Ministerium oder nachgeordneten Behörden? 1. Bundesärztekammer 2. Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie e.V. 3. Helmholtz-Zentrum für Infektionlogie G.m.b.H. 4. Gesellschaft für Virologie e.V.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen Anfragenr: 240620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240620/ Postanschrift Zacharias Fögen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Finanzielle Zuwendungen für Vereine Organisationen [#240620] Sehr geehrter Herr Fögen, wi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Finanzielle Zuwendungen für Vereine Organisationen [#240620]
Datum
15. Februar 2022 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fögen, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Finanzielle Zuwendungen für Vereine Organisationen [#240620] Sehr geehrter Herr Fögen, auf …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Finanzielle Zuwendungen für Vereine Organisationen [#240620]
Datum
14. März 2022 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fögen, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Fögen, ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 11. Februar 2022. Darin bitten Sie um die Übe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 11. Februar 2022, Finanzielle Zuwendungen für Vereine / Organisationen [#240620]
Datum
31. Mai 2022 11:47
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Fögen, ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 11. Februar 2022. Darin bitten Sie um die Übersendung von Informationen, in welcher Höhe die Bundesärztekammer, Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie e.V., Helmholtz-Zentrum für Infektologie GmbH sowie die Gesellschaft für Virologie e.V. im Jahr 2021 und in den Jahren 2016-2020 von dem BMG oder nachgeordneten Behörden finanzielle Mittel erhielten. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gemäß § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Gleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren entstehen werden. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 0,5 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 30 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und bereit sind, die Gebühren zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen