Finanziellen Bezüge des Vorsitzenden sowie der Mitglieder des Sparkassen-Vorstands der letzten drei Jahre

die finanziellen Bezüge des Vorsitzenden sowie der Mitglieder des Sparkassen-Vorstands der letzten drei Jahre

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Februar 2023
  • Frist
    22. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die finanziellen Bezüge des Vorsit…
An Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanziellen Bezüge des Vorsitzenden sowie der Mitglieder des Sparkassen-Vorstands der letzten drei Jahre [#270814]
Datum
20. Februar 2023 14:25
An
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die finanziellen Bezüge des Vorsitzenden sowie der Mitglieder des Sparkassen-Vorstands der letzten drei Jahre
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270814/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanziellen Bezüge des Vorsitzenden sowie der Mitglieder des Spar…
An Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Finanziellen Bezüge des Vorsitzenden sowie der Mitglieder des Sparkassen-Vorstands der letzten drei Jahre [#270814]
Datum
22. März 2023 08:06
An
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanziellen Bezüge des Vorsitzenden sowie der Mitglieder des Sparkassen-Vorstands der letzten drei Jahre“ vom 20.02.2023 (#270814) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre freundliche Anfrage. Die von Ihn…
Von
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
Betreff
WG: Finanziellen Bezüge des Vorsitzenden sowie der Mitglieder des Sparkassen-Vorstands der letzten drei Jahre [#270814]
Datum
22. März 2023 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre freundliche Anfrage. Die von Ihnen zitierten Paragrafen führen auch in diesem Fall nicht zu dem von Ihnen gewünschten Auskunftsanspruch. Wir hatten zu den von Ihnen genannten Anspruchsgrundlagen bereits dezidiert mit unserem Scheiben vom 06.03.2023 zu Ihrem letzten Auskunftsverlangen Stellung genommen. Mit freundlichen Grüßen