Finanzierung der Jobcenter

Die Jobcenter erhalten vom Bund für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Auszahlung der Regelsätze finanzielle Mittel aus Steuereinnahmen.
1. Wie wird die jedem Jobcenter zufließende Summe berechnet/kalkuliert?
2. Können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Mittel angefordert werden?
3. Welches sind ggf. diese Bedingungen?
4. Welches sind die Bestandteile der Verwaltungskosten eines Jobcenters?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    26. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • 2 Follower:innen
Frank-Michael Klingenburg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Jobcent…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
26. Mai 2019 21:04
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Jobcenter erhalten vom Bund für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Auszahlung der Regelsätze finanzielle Mittel aus Steuereinnahmen. 1. Wie wird die jedem Jobcenter zufließende Summe berechnet/kalkuliert? 2. Können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Mittel angefordert werden? 3. Welches sind ggf. diese Bedingungen? 4. Welches sind die Bestandteile der Verwaltungskosten eines Jobcenters?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Klingenburg, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortu…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
27. Mai 2019 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Klingenburg, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. Mai 2019. Die Beantwortung erfolgt voraussic…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
29. Mai 2019 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. Mai 2019. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich innerhalb der nächsten 14 Tage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Klingenburg, gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 26. Mai 2019. Die Aufwendungen der Grundsi…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
6. Juni 2019 15:03
Status
Warte auf Antwort
60,5 KB
Sehr geehrter Herr Klingenburg, gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 26. Mai 2019. Die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden durch den Bund und die Kommunen getragen. Dabei sind sogenannte „aktive Leistungen“, die der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen, zu unterschieden von den so genannten „passiven Leistungen“, die den Lebensunterhalt der Leistungsberechtigten sicherstellen. Das für die aktiven Leistungen bereitgestellte Gesamtbudget unterteilt sich in Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Eingliederungsmittel) sowie Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Verwaltungsmittel). Die Verteilung der Eingliederungs- und Verwaltungsmittel auf die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen sowie zugelassene kommunale Träger) erfolgt auf Grundlage der Eingliederungsmittel-Verordnung des jeweiligen Haushaltsjahres. Die Eingliederungsmittel-Verordnung 2019 stelle ich Ihnen in der Anlage zur Verfügung. Aus dieser können Sie die Maßstäbe zur Verteilung der Eingliederungs- und Verwaltungsmittel des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) für das Jahr 2019 entnehmen. Die im Bundeshaushalt vom Gesetzgeber für den jeweiligen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel werden zu Jahresbeginn nach den Verteilmaßstäben der Eingliederungsmittel-Verordnung an die Jobcenter verteilt. Die Jobcenter müssen mit dem ihnen zugewiesenen Budget an Eingliederungs- und Verwaltungsmitteln haushalten. Die zugewiesenen Mittel sind so zu bewirtschaften, dass eine Bewilligung und Erbringung der einzelnen Leistungen im gesamten Haushaltsjahr gewährleistet ist. Unter die Bestandteile der Verwaltungskosten fallen die personellen, sächlichen sowie sonstigen Aufwendungen der Jobcenter zur Durchführung der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 SGB II einschließlich der Aufwendungen für die Errichtung und Beendigung der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Trägers nach § 6a Absatz 2 SGB II. Beispielhaft für die gemeinsamen Einrichtungen können Sie die Bestandteile der Verwaltungskosten anhand der beigefügten Verwaltungskostenfeststellungsverordnung nachvollziehen. Zu den passiven Leistungen zählen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Soweit diese Leistungen für den Bedarf an Unterkunft und Heizung gewährt werden, werden sie von den Kommunen getragen; der Bund beteiligt sich an den Ausgaben hierfür in Höhe jährlich festzulegender Anteile. Im Übrigen trägt der Bund die Ausgaben für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – insbesondere für den Regelbedarf. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind gesetzliche Pflichtleistungen. Ob und in welcher Höhe sie erbracht werden, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des SGB II. Haushälterische Gesichtspunkte spielen keine Rolle. Die für diese Leistungen bereitgestellten Mittel werden nicht als Budget auf die einzelnen Jobcenter verteilt. Vielmehr haben die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende - also die Bundesagentur für Arbeit bzw. die jeweiligen kommunalen Träger - Bewirtschaftungsbefugnisse auf die für die Leistungserbringung eingerichteten Buchungsstellen. Bund und Kommune haben dabei Sorge zu tragen, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um alle gesetzlichen Ansprüche bedienen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Frank-Michael Klingenburg
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Dazu ergeben sich weitere Fragen: 1. Wie we…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
15. Juni 2019 14:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Dazu ergeben sich weitere Fragen: 1. Wie werden Konkurrenzen der Ausgaben an den stetig gekürzten Mitteln vermieden? 2. Welche Kontrollmechanismen sind installiert? 3. Müssen Leistungszulagen bei nachträglicher Änderung des auslösenden Sachverhalts zurückgezahlt werden? 4. Wie viel Prozent der Mitarbeiter erhielten im Schnitt Leistungszulagen und in welcher Höhe? Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 146407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Klingenburg, Ihre weiteren Fragen können wir wie folgt beantworten: Zu 1. Eine „stetige Kürzu…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
20. Juni 2019 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, Ihre weiteren Fragen können wir wie folgt beantworten: Zu 1. Eine „stetige Kürzung“ der Mittelausstattung im Rechtskreis SGB II kann vom BMAS nicht erkannt werden. Die finanzielle Ausstattung der Jobcenter wurde in den vergangenen Jahren vielmehr deutlich verbessert. Während sich das Gesamtbudget SGB II im Jahr 2015 noch auf rund 7,9 Milliarden Euro belief, konnten den Jobcentern für das Jahr 2019 rund 10,0 Milliarden Euro an Eingliederungs- und Verwaltungsmitteln zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein Zuwachs von 25 Prozent innerhalb von vier Jahren. Die Größenordnung des Jahres 2019 wird nach der aktuellen Finanzplanung des Bundes in den kommenden Jahren fortgeführt. Zu 2. Es geht aus der Fragestellung nicht hinreichend hervor, welche Kontrolle gemeint ist. Eine Beantwortung ist daher nicht möglich. Zu 3. Leistungszulagen müssen bei nachträglicher Änderung des auslösenden Sachverhalts nicht zurückgezahlt werden. Zu 4. Dem BMAS liegen keine Informationen vor, wie viel Prozent der Mitarbeiter im Schnitt Leistungszulagen erhielten und in welcher Höhe. Für die gemeinsamen Einrichtungen kann ggf. die Bundesagentur für Arbeit hierzu Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen
Frank-Michael Klingenburg
Sehr geehrte<< Anrede >> Zulagen müssen bei nachträglich festgestellter Rechtswidrigkeit von Bescheid…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
9. August 2019 11:16
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Zulagen müssen bei nachträglich festgestellter Rechtswidrigkeit von Bescheiden nicht zurückgezahlt werden. Demnach behalten Sachbearbeiter für ihr rechtswidriges Handeln die Zulagen. Obwohl in Bescheiden, insbesondere in ablehnenden und kürzenden, auf den sorgsamen Umgang mit Steuermitteln als Begründung hingewiesen wird, findet diese Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen der Steuerzahler bei den Zulagen für Jobcenter-Mitarbeiter keine Anwendung. Der Verzicht auf Rückforderung von Zulagen für rechtswidriges Handeln verletzt Vermögensinteressen und schädigt das Steuervermögen. Im Gegensatz dazu werden Überzahlungen bei Grundsicherungsempfängern unter Androhung von Strafverfahren zurückgeführt. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 146407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Klingenburg, um Ihre Anfrage zu beantworten, bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. fr…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
9. August 2019 14:58
Status
Sehr geehrter Herr Klingenburg, um Ihre Anfrage zu beantworten, bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. freundliche Grüße
Frank-Michael Klingenburg
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte weisen Sie zuerst nach, dass die Beantwortung meiner Frage nur auf dem…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: WG: Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
9. August 2019 15:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte weisen Sie zuerst nach, dass die Beantwortung meiner Frage nur auf dem Postweg erfolgen kann bzw geben Sie an, warum die bis dato über dieses Forum problemlos geführte Kommunikation nun plötzlich ungeeignet/verboten/??? ist. ... Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 146407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Klingenburg, es steht den öffentlichen Einrichtungen frei zu entscheiden, über welchen Kommuni…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: WG: Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
12. August 2019 13:00
Status
Sehr geehrter Herr Klingenburg, es steht den öffentlichen Einrichtungen frei zu entscheiden, über welchen Kommunikationsweg geantwortet wird. In Anlegung an das IFG kann mündlich, schriftlich oder elektronisch geantwortet werden. In Ihrem Anliegen wird gern postalisch geantwortet. Sollten Sie mir Ihre Postanschrift nicht mitteilen wollen, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihr Anliegen nicht beantworten kann. freundliche Grüße
Frank-Michael Klingenburg
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anschrift wird Ihnen als Anhang mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: WG: Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
12. August 2019 13:04
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anschrift wird Ihnen als Anhang mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 146407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank-Michael Klingenburg << Adresse entfernt >>

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Frank-Michael Klingenburg
Sehr geehrte<< Anrede >> zu meiner Informationsfreiheitsanfrage habe ich weitere Fragen: Sie haben - …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: WG: Finanzierung der Jobcenter [#146407]
Datum
14. Februar 2020 10:23
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> zu meiner Informationsfreiheitsanfrage habe ich weitere Fragen: Sie haben - spätestens seit meiner Anfrage - Kenntnis davon, dass Leistungszulagen nach Wegfall des auslösenden Ereignis nicht zurückgezahlt werden müssen. - Wurde mit Einführung der Leistungszulage die ausbleibende Rückforderung kommuniziert? - Wird diese Praxis der ungerechtfertigten Bereicherung zu Lasten der Steuerzahler weiter fortgesetzt? Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 146407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/146407