Finanzierung der Neun Weinsteige

Wurden (und wenn ja wieviel) Gelder bei der Sanierung der Neuen Weinsteige aus dem Radetat der Stadt Stuttgart entnommen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Michael Schenker
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurden (und we…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Michael Schenker
Betreff
Finanzierung der Neun Weinsteige [#258947]
Datum
13. September 2022 10:56
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurden (und wenn ja wieviel) Gelder bei der Sanierung der Neuen Weinsteige aus dem Radetat der Stadt Stuttgart entnommen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Schenker Anfragenr: 258947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258947/ Postanschrift Michael Schenker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Schenker
Landeshauptstadt Stuttgart
Antrag nach dem LIFG, Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Schenker, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eing…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antrag nach dem LIFG, Eingangsbestätigung
Datum
15. September 2022 13:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schenker, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir bestätigen. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrter Herr Schenker, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach dem Landesinformationsf…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antrag nach dem LIFG
Datum
27. September 2022 08:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schenker, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 13. September 2022. Auf Ihren Wunsch informieren wir Sie vorab über die voraussichtlich anfallenden Gebühren. Für die Auskunft ist eine Verwaltungsgebühr auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart festzusetzen. Die voraussichtliche Höhe der Gebühr beträgt rund 30,00 EUR. Es handelt sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine gebührenpflichtige Auskunft erhalten möchten. Bei Fragen stehen wir gerne auch telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Michael Schenker
AW: Antrag nach dem LIFG [#258947] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich nehme an, die Gebührenverordnung der Stadt …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Michael Schenker
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG [#258947]
Datum
27. September 2022 08:31
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich nehme an, die Gebührenverordnung der Stadt Stuttgart dient dem Fernhalten von lästigen Anfragen, denn andere Städte kommunizieren kostenfrei und somit Bürgernah. Sei es drum, ich bitte um kostenpflichtige Auskunft. Viel Grüße Michael Schenker Anfragenr: 258947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258947/ Postanschrift Michael Schenker << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort: AW: Antrag nach dem LIFG [#258947] Sehr geehrter Herr Schenker, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach d…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Antrag nach dem LIFG [#258947]
Datum
27. September 2022 17:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schenker, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 13. September 2022 und können diesen wie folgt beantworten. Für die abgeschlossenen Instandsetzungsarbeiten an der Neuen Weinsteige wurden rund 1,0 Mio. EUR aus Haushaltsmitteln für Radwege bereitgestellt. Für die Fortsetzung der Baumaßnahme wurden gesondert Mittel im Doppelhaushaltsplan veranschlagt, mit denen auch die Radinfrastruktur entlang der Neuen Weinsteige finanziert wird. Mit freundlichen Grüßen