Finanzierung der Partei NPD im Jahr 2011

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich interessiere mich für die Kosten, welche durch die Partei NPD in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. So weit ich informiert bin, wird diese Partei durch staatliche Gelder unterstützt, damit sie ihren Wahlkampf durchführen kann und um die Deckung anderer Kosten zu sichern.

Im speziellen interessieren mich die Aufwendungen, die für die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) im Jahr 2011 entstanden sind.

Antwort verspätet

  • Datum
    9. September 2012
  • Frist
    11. Oktober 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich interessiere…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung der Partei NPD im Jahr 2011
Datum
9. September 2012 21:02
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich interessiere mich für die Kosten, welche durch die Partei NPD in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. So weit ich informiert bin, wird diese Partei durch staatliche Gelder unterstützt, damit sie ihren Wahlkampf durchführen kann und um die Deckung anderer Kosten zu sichern. Im speziellen interessieren mich die Aufwendungen, die für die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) im Jahr 2011 entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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