Finanzierung einer Offenen Ganztagsschule

Wie wird eine offene Ganztagsschule (weiterhin OGS geannt) finanziert. Es geht vor allen Dingen um den Stellenschlüssel. Wie viele Kinder sind für eine Arbeitskraft vorgesehen? Aus welchen Topf müssen Krankheitsvertretungen bezahlt werden. Werden die fest angestellten Kräfte aus den Schlüssel der pro Kind vorgesehen ist bezahlt, oder werden sie vom Land bzw, der Gemeinde extra bezahlt. Wieviel Geld hat eine OGS- Leiterin zur freien Verfügung um den Kindern AGs anbieten zu können. Wie genau ist der Lehrerstellenanteil in Stunden die ein Lehrer in der OGS unterrichten soll, oder wie viel Geld kann die OGS alternativ bekommen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Februar 2017
  • Frist
    11. März 2017
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Karl Bodmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Karl Bodmann
Betreff
Finanzierung einer Offenen Ganztagsschule [#20233]
Datum
7. Februar 2017 07:12
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird eine offene Ganztagsschule (weiterhin OGS geannt) finanziert. Es geht vor allen Dingen um den Stellenschlüssel. Wie viele Kinder sind für eine Arbeitskraft vorgesehen? Aus welchen Topf müssen Krankheitsvertretungen bezahlt werden. Werden die fest angestellten Kräfte aus den Schlüssel der pro Kind vorgesehen ist bezahlt, oder werden sie vom Land bzw, der Gemeinde extra bezahlt. Wieviel Geld hat eine OGS- Leiterin zur freien Verfügung um den Kindern AGs anbieten zu können. Wie genau ist der Lehrerstellenanteil in Stunden die ein Lehrer in der OGS unterrichten soll, oder wie viel Geld kann die OGS alternativ bekommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Bodmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Karl Bodmann

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Bezirksregierung Münster
Sehr geehrter Herr Bodmann, die von Ihnen erbetenen Informationen sind frei zugänglich und betreffen nicht ein ko…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
WG: Finanzierung einer Offenen Ganztagsschule [#20233]
Datum
10. Februar 2017 09:37
Status
Sehr geehrter Herr Bodmann, die von Ihnen erbetenen Informationen sind frei zugänglich und betreffen nicht ein konkretes Verwaltungsverfahren. Ihr Hinweis auf die Informationspflicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz etc. greift hierbei m. E. nicht. Ausführliche Informationen zu Ihren Fragen erhalten Sie auf der Internetplattform des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW http://www.ganztag-nrw.de/information/ganzrecht/   Mit freundlichen Grüßen