Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Finanzierung Entwicklung, Herstellung, Produktion Impfstoff Covid-19

1. welche Unternehmen haben Steuermittel erhalten für
a) die Entwicklung,
b) die Herstellung,
c) die Produktion
eines Impfstoffes gegen Covid-19?
2. In welcher Höhe wurden und werden seit 2020 Steuermittel direkt oder über Dritte (z.B. EU) an welche Unternehmen gezahlt?
3. Auf welcher Grundlage wurden Steuermittel an die Unternehmen gezahlt?
4. Welche Leistungen wurden im Gegenzug vereinbart?
5. Wurden die Leistungen eingehalten?
6. Welche Folgen der Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen werden eintreten und wer wird diese für Bundesrepublik Deutschland verfolgen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. welche Untern…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung Entwicklung, Herstellung, Produktion Impfstoff Covid-19 [#215069]
Datum
14. März 2021 08:57
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. welche Unternehmen haben Steuermittel erhalten für a) die Entwicklung, b) die Herstellung, c) die Produktion eines Impfstoffes gegen Covid-19? 2. In welcher Höhe wurden und werden seit 2020 Steuermittel direkt oder über Dritte (z.B. EU) an welche Unternehmen gezahlt? 3. Auf welcher Grundlage wurden Steuermittel an die Unternehmen gezahlt? 4. Welche Leistungen wurden im Gegenzug vereinbart? 5. Wurden die Leistungen eingehalten? 6. Welche Folgen der Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen werden eintreten und wer wird diese für Bundesrepublik Deutschland verfolgen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 215069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/215069/upload/28f7859d98c29bf316646b8f73e352d347f2ade0/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 14. März 2021 "Steuermittel für die Finanzieru…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 14. März 2021 "Steuermittel für die Finanzierung, Entwicklung, Herstellung, Produktion des Impfstoffs gegen Covid-19"
Datum
15. März 2021 13:18
Status
Warte auf Antwort
428,9 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
WG: IFG-Anfrage / Steuermittel für Impfstoff gegen Covid-19 Dok 2021/0314848 Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: IFG-Anfrage / Steuermittel für Impfstoff gegen Covid-19 Dok 2021/0314848
Datum
6. April 2021 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
1,5 KB
image004.jpg
503 Bytes
image006.jpg
459 Bytes
image008.jpg
519 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Anfrage vom 14. März 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihrem Anliegen unter Beteiligung des im Hause zuständigen Fachreferats die folgenden Informationen: Die Bundesregierung fördert seit August 2020 mit dem „Sonderprogramm zur Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2“ Unternehmen mit dem Ziel, die Impfstoffentwicklung und dessen Bereitstellung zu beschleunigen. Das Sonderprogramm umfasst eine Gesamtfördersumme von 750 Mio. Euro und unterstützt die Unternehmen u.a. bei der Durchführung der erforderlichen klinischen Prüfungen ihrer Impfstoffkandidaten gegen SARS-CoV-2, dem Ausbau von Studienkollektiven und der Erhöhung der Produktionskapazitäten für die zu prüfenden Impfstoffkandidaten. Im Rahmen des Sonderprogramms werden die Unternehmen CureVac AG, IDT Biologika GmbH und BioNTech SE gefördert. Weitere Informationen finden Sie online beim zuständigen Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/de/bis-zu-750-millionen-euro-fuer-impfstoffentwicklung-11853.html Mit dem Koalitionsbeschluss „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 3. Juni 2020 hat die Regierungskoalition beschlossen, Kapazitäten für medizinische Schutzausrüstung, für die Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion aufzubauen. Mit Mitteln dieses Programmes wird anteilig auch COVID-19-Impfstoff der Firma IDT Biologika gefördert. Zudem hat die Bundesregierung über ein KfW-Zuweisungsgeschäft im Sommer 2020 rund 300 Millionen Euro in das biopharmazeutische Unternehmen CureVac AG investiert. Diese im Rahmen einer Kapitalerhöhung zu vereinnahmenden Finanzmittel sollen u.a. für die weitere Entwicklung der mRNA-Plattformtechnologie und den Ausbau der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Deutschland verwendet werden. Die unternehmerische Unabhängigkeit von CureVac bleibt dabei erhalten; der Bund nimmt keinen Einfluss auf geschäftspolitische Entscheidungen. Weitere Informationen sind im öffentlich zugänglichen Prospekt zum Börsengang der CureVac N.V. und in den parlamentarischen Anfragen und den Antworten der Bundesregierung zu diesem Themenkomplex verfügbar: https://pdok.bundestag.de<https://pdok.bundestag.de/> Die EU-Kommission vereinbart im Namen der Mitgliedstaaten Abnahmegarantien mit einzelnen Impfstoffherstellern. Dabei finanziert die Kommission einen Teil der Vorlaufkosten der Impfstoffhersteller aus dem Soforthilfeinstrument ESI und erhält im Gegenzug das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem bestimmten Preis eine bestimmte Anzahl von Impfstoffdosen kaufen zu können. Die bereitgestellten Mittel werden als Anzahlung für die Impfstoffe betrachtet, die tatsächlich von den Mitgliedstaaten erworben werden. Durch diesen Ansatz werden die Risiken für die Unternehmen verringert und gleichzeitig wird die Herstellung beschleunigt und gesteigert. Die Bundesregierung ist durch direkte Unterstützung des Vorhabens und indirekt über Beiträge zum EU-Haushalt in Höhe von rd. 24 % an diesem Vorhaben beteiligt. Inzwischen werden in ganz Europa und darüber hinaus Millionen von Menschen mit sicheren und wirkungsvollen Impfstoffen gegen das Coronavirus geimpft. Dass einer dieser Impfstoffe – und womöglich bald auch ein zweiter – in Deutschland entwickelt und produziert wurde, stimmt hoffnungsvoll für die Zukunft. Dazu hat auch die vorausschauende öffentliche Förderung dieser Unternehmen durch die Bundesregierung beigetragen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.