Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Anfrage vom 14. März 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihrem Anliegen unter Beteiligung des im Hause zuständigen Fachreferats die folgenden Informationen:
Die Bundesregierung fördert seit August 2020 mit dem „Sonderprogramm zur Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2“ Unternehmen mit dem Ziel, die Impfstoffentwicklung und dessen Bereitstellung zu beschleunigen. Das Sonderprogramm umfasst eine Gesamtfördersumme von 750 Mio. Euro und unterstützt die Unternehmen u.a. bei der Durchführung der erforderlichen klinischen Prüfungen ihrer Impfstoffkandidaten gegen SARS-CoV-2, dem Ausbau von Studienkollektiven und der Erhöhung der Produktionskapazitäten für die zu prüfenden Impfstoffkandidaten. Im Rahmen des Sonderprogramms werden die Unternehmen CureVac AG, IDT Biologika GmbH und BioNTech SE gefördert. Weitere Informationen finden Sie online beim zuständigen Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
https://www.bmbf.de/de/bis-zu-750-millionen-euro-fuer-impfstoffentwicklung-11853.html
Mit dem Koalitionsbeschluss „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 3. Juni 2020 hat die Regierungskoalition beschlossen, Kapazitäten für medizinische Schutzausrüstung, für die Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion aufzubauen. Mit Mitteln dieses Programmes wird anteilig auch COVID-19-Impfstoff der Firma IDT Biologika gefördert.
Zudem hat die Bundesregierung über ein KfW-Zuweisungsgeschäft im Sommer 2020 rund 300 Millionen Euro in das biopharmazeutische Unternehmen CureVac AG investiert. Diese im Rahmen einer Kapitalerhöhung zu vereinnahmenden Finanzmittel sollen u.a. für die weitere Entwicklung der mRNA-Plattformtechnologie und den Ausbau der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Deutschland verwendet werden. Die unternehmerische Unabhängigkeit von CureVac bleibt dabei erhalten; der Bund nimmt keinen Einfluss auf geschäftspolitische Entscheidungen. Weitere Informationen sind im öffentlich zugänglichen Prospekt zum Börsengang der CureVac N.V. und in den parlamentarischen Anfragen und den Antworten der Bundesregierung zu diesem Themenkomplex verfügbar:
https://pdok.bundestag.de<
https://pdok.bundestag.de/>
Die EU-Kommission vereinbart im Namen der Mitgliedstaaten Abnahmegarantien mit einzelnen Impfstoffherstellern. Dabei finanziert die Kommission einen Teil der Vorlaufkosten der Impfstoffhersteller aus dem Soforthilfeinstrument ESI und erhält im Gegenzug das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem bestimmten Preis eine bestimmte Anzahl von Impfstoffdosen kaufen zu können. Die bereitgestellten Mittel werden als Anzahlung für die Impfstoffe betrachtet, die tatsächlich von den Mitgliedstaaten erworben werden. Durch diesen Ansatz werden die Risiken für die Unternehmen verringert und gleichzeitig wird die Herstellung beschleunigt und gesteigert. Die Bundesregierung ist durch direkte Unterstützung des Vorhabens und indirekt über Beiträge zum EU-Haushalt in Höhe von rd. 24 % an diesem Vorhaben beteiligt.
Inzwischen werden in ganz Europa und darüber hinaus Millionen von Menschen mit sicheren und wirkungsvollen Impfstoffen gegen das Coronavirus geimpft. Dass einer dieser Impfstoffe – und womöglich bald auch ein zweiter – in Deutschland entwickelt und produziert wurde, stimmt hoffnungsvoll für die Zukunft. Dazu hat auch die vorausschauende öffentliche Förderung dieser Unternehmen durch die Bundesregierung beigetragen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen