Finanzierung Freier Schulen

Anfrage an: Stadt Dresden

Bitte teilen Sie mir mit, welche freien Schulen im Jahr 2015 in Dresden für den Schulbetrieb zugelassen waren und wie hoch die jeweilige Schülerzahl war. Außerdem bitte ich um eine Übersicht in welcher Höhe diesen Schulen 2015 finanzielle Mittel seitens staatlicher Stellen zur Verfügung gestellt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. April 2016
  • Frist
    22. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
Torsten Stephan
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Stadt Dresden Details
Von
Torsten Stephan
Betreff
Finanzierung Freier Schulen [#16498]
Datum
22. April 2016 21:24
An
Stadt Dresden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche freien Schulen im Jahr 2015 in Dresden für den Schulbetrieb zugelassen waren und wie hoch die jeweilige Schülerzahl war. Außerdem bitte ich um eine Übersicht in welcher Höhe diesen Schulen 2015 finanzielle Mittel seitens staatlicher Stellen zur Verfügung gestellt wurden.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Wesermarsch (Informationsfreiheitssatzung Wesermarsch). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Torsten Stephan <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Torsten Stephan

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Stadt Dresden
Sehr geehrter Herr Stephan, wir können Ihre Anfrage leider nicht beantworten und begründen dies wie folgt: Ihre…
Von
Stadt Dresden
Betreff
WG: Finanzierung Freier Schulen [#16498] - Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden - Genehmigung und Finanzierung freier Schulen
Datum
28. April 2016 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stephan, wir können Ihre Anfrage leider nicht beantworten und begründen dies wie folgt: Ihre Anfrage ist leider ungenau: Betreff: "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden" Text: "Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Wesermarsch (Informationsfreiheitssatzung Wesermarsch)" Unter der Annahme, dass Sie sich ausschließlich auf Dresden beziehen, ist zu antworten: Die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden gewährt die dort beschriebenen Rechte den Einwohnern und Einwohnerinnen der Stadt Dresden (§ 1 Absatz 1). Ihre Anfrage enthält dazu keine überprüfbaren Angaben. Unter der weitergehenden Annahme, dass Sie Einwohner der Stadt Dresden sind: Nach § 1 Absatz 2 sind von der Satzung betroffen ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Dresden. Die Genehmigung und damit Zulassung von Schulen in freier Trägerschaft obliegt den Sächsischen Schulaufsichtsbehörden und nicht der Landeshauptstadt Dresden. Die Gewährung finanzieller Mittel seitens staatlicher Stellen obliegt diesen staatlichen Stellen und ebenfalls nicht der Landeshauptsstadt Dresden. D.h. Ihre Anfrage bezieht sich nicht auf den eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt Dresden, wir können die begehrte Auskunft nicht erteilen. Mit freundlichen Grüßen