Finanzierung Haus Nottbeck

Anfrage an: Kreis Warendorf

Guten Tag,

ich bitte Sie, mir darzulegen, wie das Haut Nottbeck finanziert wird und wurde.
Konkret:

Welche Träger (Kreis, Kommunen, Stiftungen, Vereine etc.) finanzieren das Haus Nottbeck in welcher Höhe?
Wie wurde die Realisierung des Haus Nottbeck finanziert? Welche Träger haben welche Summen in die Instandsetzung des Anwesens investiert, bis es eröffnet werden konnte?
Wie sind die Eigentumsverhältnisse des Haus Nottbeck?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung Haus Nottbeck [#151986]
Datum
21. Juni 2019 18:50
An
Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich bitte Sie, mir darzulegen, wie das Haut Nottbeck finanziert wird und wurde. Konkret: Welche Träger (Kreis, Kommunen, Stiftungen, Vereine etc.) finanzieren das Haus Nottbeck in welcher Höhe? Wie wurde die Realisierung des Haus Nottbeck finanziert? Welche Träger haben welche Summen in die Instandsetzung des Anwesens investiert, bis es eröffnet werden konnte? Wie sind die Eigentumsverhältnisse des Haus Nottbeck?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Warendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte Ihre Fragen zum Kulturgut wie folgt beantworten: Welcher Träger fi…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
Finanzierung Haus Nottbeck [#151986]
Datum
15. Juli 2019 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte Ihre Fragen zum Kulturgut wie folgt beantworten: Welcher Träger finanziert das Haus Nottbeck aktuell und in welche Höhe? Die Kulturgut Haus Nottbeck GmbH erhält im Jahr 2019 einen Betriebskostenzuschuss durch den Hauptgesellschafter, den Kreis Warendorf, in Höhe von 38.000 € und durch die Gemeinnützige Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH (GKW) in Höhe von 255.000 €. Die GKW ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Kreises Warendorf. Unternehmenszweck der GKW ist die Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege im Kreis Warendorf. Welcher Träger hat welche Summe in die Instandsetzung investiert, bis es eröffnet werden konnte? Die insgesamt vier Bauabschnitte (Haupthaus Westfälisches Literaturmuseum, Torhaus, Gästehaus und die Außenanlagen) wurden u. a. durch Leistungen Dritter gefördert. Das Land NRW hat die Bauabschnitte mit rd. 3,9 Mio. €, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit rd. 570 T€ und die NRW Stiftung mit rd. 510 T€ gefördert. Der Kosten-anteil der Kulturgut Haus Nottbeck GmbH (Einsatz von Erbvermögen) betrug rd. 690 T€, der Anteil des Kreises Warendorf rd. 1,35 Mio. € und der GKW rd. 100 T€. Zum Jahr 2001 erfolgt die Eröffnung des Westfälischen Literaturmuseums. Die weiteren Bauabschnitte konnten in den Folgejahren fertiggestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die übersichtliche, ausführliche und konkrete Auskunft. Leider keine…
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Finanzierung Haus Nottbeck [#151986]
Datum
16. Juli 2019 00:03
An
Kreis Warendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die übersichtliche, ausführliche und konkrete Auskunft. Leider keine Selbstverständlichkeit, um so erfreulicher! Unter den Trägern der laufenden Kosten wie der einmaligen baulichen Kosten sind neben Kreis und Land auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), die NRW Stiftung und die Gemeinnützige Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH (GKW) aufgeführt. Soweit mir bekannt finanzieren sich die ersten beiden Träger wie folgt: - LWL: Zahlungen der Kommunen und kreisfreien Städte ein. - NRW Stiftung: Lotterieeinnahmen und Stiftungskapital Beim GKW ist mir jedoch unklar, woher diese über ihre finanziellen Mittel verfügt. Könnten Sie mir erläutern, wie sich die GKW finanziert und ob meine Annahmen zu den Finanzierungen der anderen beiden oben erwähnten Träger zutreffend ist? Und eine zweite Frage: Hat sich die Stadt Oelde direkt oder indirekt an den einmaligen oder laufenden Kosten beteiligt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kreis Warendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich Ihre weiteren Frage bzgl. der Finanzierung zum Kulturgut Haus Not…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
WG: WG: Finanzierung Haus Nottbeck [#151986]
Datum
22. Juli 2019 08:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich Ihre weiteren Frage bzgl. der Finanzierung zum Kulturgut Haus Nottbeck wie folgt beantworten: Soweit mir bekannt finanzieren sich die ersten beiden Träger insbesondere wie folgt: - LWL: Zahlungen der Kreise und kreisfreien Städte ein. - NRW Stiftung: Lotterieeinnahmen und Stiftungskapital Beim GKW ist mir jedoch unklar, woher diese über ihre finanziellen Mittel verfügt. Könnten Sie mir erläutern, wie sich die GKW finanziert und ob meine Annahmen zu den Finanzierungen der anderen beiden oben erwähnten Träger zutreffend ist? Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Kulturförderung im Kreis Warendorf mbH (GKW) finanziert sich ausschließlich aus den Dividendenerträgen aus gehaltenen RWE-Aktien. Diese ermöglichen es der Gesellschaft, den Betrieb des Kulturgutes Haus Nottbeck und anderer wichtiger kultureller Einrichtungen sicherzustellen. Die getroffenen Aussagen zur Finanzierung der LWL und NRW-Stiftung decken sich mit meinem Wissensstand. Hat sich die Stadt Oelde direkt oder indirekt an den einmaligen oder laufenden Kosten beteiligt? Die Gesellschafter der Kulturgut Haus Nottbeck GmbH sind € % Kreis Warendorf 23.519,42 92,0 Verein der Freunde u. Förderer des Hauses Nottbeck e.V. 511,29 2,0 Kreisheimatverein Beckum-Warendorf e.V. 511,29 2,0 Musikschule Beckum-Warendorf e.V. 511,29 2,0 Heimatverein Stromberg e.V. 255,65 1,0 Burgbühne Stromberg e.V. 255,65 1,0 25.564,59 100,0 Die Stadt Oelde ist und war nicht an der Kulturgut Haus Nottbeck GmbH beteiligt. Eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Kosten hat es nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen