Finanzierung Hochschulambulanz Fatigue

die Fatigue-Ambulanz der Klinik für Immunologie an der Charité Berlin ist die einzige Anlaufstelle für erwachsene Patienten mit MECFS in Deutschland.
Diese muss nun massiv ihr Angebot einschränken und kann der Versorgung nicht nachkommen, da sie sich ausschließlich über Spendengelder finanzieren muss.
Was ist der Grund dafür, dass die Finanzierung nicht wie üblich sondern über Spenden erfolgt?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Susanne Bodemann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Fa…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
Finanzierung Hochschulambulanz Fatigue [#275069]
Datum
6. April 2023 20:04
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Fatigue-Ambulanz der Klinik für Immunologie an der Charité Berlin ist die einzige Anlaufstelle für erwachsene Patienten mit MECFS in Deutschland. Diese muss nun massiv ihr Angebot einschränken und kann der Versorgung nicht nachkommen, da sie sich ausschließlich über Spendengelder finanzieren muss. Was ist der Grund dafür, dass die Finanzierung nicht wie üblich sondern über Spenden erfolgt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann Anfragenr: 275069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275069/
Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrte Frau Bodemann, mit Ihrem oben genannten Antrag teilten Sie mit, die Fatigue-Ambulanz der Klinik für …
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Finanzierung Hochschulambulanz Fatigue [#275069]
Datum
12. April 2023 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
6,7 KB


Sehr geehrte Frau Bodemann, mit Ihrem oben genannten Antrag teilten Sie mit, die Fatigue-Ambulanz der Klinik für Immunologie an der Charité - Universitätsmedizin Berlin sei in Deutschland die einzige Anlaufstelle für erwachsene Patientinnen und Patienten mit MECFS. Diese müsse ihr Angebot einschränken und könne der Versorgung nicht nachkommen, da sie ausschließlich über Spendengelder finanziert werde. Sie baten um Mitteilung des Grundes für die von Ihnen beschriebene Art der Finanzierung. Ferner baten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten der Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft. Ihr Antrag fällt in den Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. Zur Bearbeitung ist zunächst die Angabe Ihrer Postanschrift erforderlich, damit Ihnen Bescheide aufgrund Ihres Antrags zugestellt werden können. Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren sind gemäß § 16 Satz 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach § 16 Satz 2 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz über Gebühren und Beiträge sowie der Verwaltungsgebührenordnung. Nach Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 der Verwaltungsgebührenordnung betragen die Gebühren für eine Aktenauskunft oder Akteneinsicht je nach Verwaltungsaufwand fünf bis 500,- EUR. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Sollten Sie hiervon absehen, betrachte ich Ihren Antrag als erledigt. Für Ihre Mitteilung habe ich mir den 19.04.2023 notiert. Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bodemann
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#275069] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Finanzi…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#275069]
Datum
20. April 2023 13:37
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Finanzierung Hochschulambulanz Fatigue“ (06.04.2023, #275069) aufgrund der angedrohten Kosten von 500 Euro für den Vorgang zurück. Diese überhöhten Kosten stehen meinem Demokratieverständnis entgegen. Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
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Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. April 2023 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.