Finanzierung religiöser Vereinigungen in Schleswig Holstein
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieviel Kirchensteuer hat das Land Schleswig Holstein 2019 eingezogen?
1.1 Bitte nach kirchlichen Vereinigungen aufschlüsseln.
2. Wie viele direkte, wie auch indirekte Subventionen zahlte das Land Schleswig Holstein 2019 an religiöse Vereinigungen? Bitte alle religiösen Vereinigungen angeben (Buddhisten, Moslems, Christen etc.)
3. Gibt es Steuerleichtungen oder Steuerbefreiung (Grund- Gewerbesteuer etc.) für religiöse Vereinigungen auf Landesebene in Schleswig Holstein und wenn ja, wie viele für welche Vereinigung?
Sollten Sie Fragen zu meinen Fragen haben, dann würde ich Sie herzlichst darum bitten, mir eine E-Mail zuzusenden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Februar 2020
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6. März 2020
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