Finanzierung von privaten Ersatzschulen
Ihre Vorgaben, Vorschriften, etc. mit denen Sie die Genehmigungsbedingungen des GG Art. 7 IV 3 beachten
und
informieren Sie bitte über die Schülerkosten, die Sie an privaten Ersatzschulen je Schultyp - im Vergleich zu staatlichen Schulen, die sich ihre Schüler nicht frei aussuchen dürfen und höhere Personalkosten haben, für erforderlich halten.
(Falls Sie an privaten Schulen höhere Schülerkosten für erforderlich halten, als an staatlichen Schulen, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung. (Würden Sie für die Schüler, die sich religiös oder weltanschaulich erziehen lassen, höhere Schülerkosten erforderlich halten, bzw. geringere Schülerkosten für die, die keinen religiös, ... geprägten Unterricht wünschen, würden das wohl den GG Art. 3 verletzen.)
Bitte informieren Sie die Bevölkerung ebenfalls, welche Kosten mit dem zu 30 % steuerlich absetzbarem Schulgeld und welche mit Spenden und anderen Eigenleistungen zu bezahlen sind, und zu welchen Zahlungen sie als Nutzer einer Privatschule verpflichtet werden dürfen, und welche sie nur auf freiwilliger Basis zu erbringen bräuchten.
Diese Informationen benötigen auch die Schulträger, denn lt. Bund der Waldorfschulen ist bisher weder für Genehmigungsbehörden und Schulträger ist klar, Zitat: "wie Schulgelder ermittelt und bis zu welcher Höhe sie erhoben werden können." https://www.erziehungskunst.de/nachrich…
(S.a. die im Urteil 1 VB-130/13 d. Staatsgerichtshof Ba-Wü geforderte Abgrenzung zwischen Schulgeld u. anderen Eigenleistungen.)
In S-H. erhalten Privatschulen lt. Top 48 (Hintergrund) Finanzhilfen in Höhe von 82 % der Schülerkosten staatlicher Schulen.
http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline…
Im Vergleich zu Baden-Württemberg, wo die Privatschulen mit Finanzhilfen von 80 %monatlich 86 Euro bis 149 Euro weniger erhalten als staatliche Schulen, müssten die Differenzen in Schleswig-Holstein noch geringer sein.
(Für Ba-Wü siehe - lt. Drs. 16/2333 (S. 15) https://www.landtag-bw.de/files/live/si… )
Sind/Waren die Finanzhilfen in Höhe von 82 % überhaupt notwendig?
Haben Sie die verlangten Schulgelder regelmäßig abgefragt?
In Hessen können Eltern z.B. durchschnittlich monatliche Schulgelder in Höhe von 312 Euro erbringen.
(Siehe Drs. 19/1632 und https://www.hessenschau.de/gesellschaft… )
Hinzu kämen die weiteren Finanzhilfen, die der Staat lt. Rechtsprechung von denjenigen erwarten darf, die mit einer Privatschule eigene schulische Ideen umsetzen möchte.
Lt. Rechtsprechung ist der Staat schließlich erst dann zu Finanzhilfen verpflichtet, wenn die Existenz der Institution Ersatzschulwesen evident gefährdet ist. (Siehe Urteil Privatschulfinanzierung I, BverfGE ).
Da über 90 % der Schüler staatliche Schulen besuchen, wird es kaum im Interesse der Gesellschaft sein, einer Minderheit mit hohen Finanzhilfen nicht nur private Wünsche, sondern auch noch Wettbewerbsvorteile finanzieren, derentwegen die staatlichen Schulen immer unattraktiver werden.
Lt. GG Art. 7 IV 3 dürfen Behörden nur dann Ersatzschul-Genehmigungen erteilen, wenn sie eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördern.
Würden Vorgaben, Grenzen und ausreichende Kontrollen fehlen, würden Sie ja eine Sonderung fördern.
Dieser Förderung zu folgen, könnte für Privatschulen finanzielle Mehreinnahmen (aus höheren Schulgeldern) bedeuten oder ihnen (auch ohne Schulgeldforderung) erlauben, die Schülerschaft sich nur aus reichen Schülern zusammensetzt.
Wie Ihnen bekannt ist, ergaben Untersuchungen des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), dass die Bundesländer das GG Art. 7 IV 3 missachten.
https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/…
"Übersicht über die Vorgaben zur Einhaltung des
Sonderungsverbots in den Bundesländern " https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-…
Deren Fazit deckt sich mit der Feststellung der Kölner Richter, wonach "... Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht ernst nehmen." (FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47 https://openjur.de/u/124190.html
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Juni 2018
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6. Juli 2018
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