Finanzierung/Gehälter des BND

1. Geben Sie mir Auskunft über die Höhe der Mittel, welche die Bundesrepublik Deutschland aufbringt um den BND zu finanzieren.
2. Außerdem eine Auflistung der Gehälter der durch den BND beschäftigten Personen. Die Informationen können anonymisiert vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Oktober 2014
  • Frist
    2. Dezember 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Geben Sie mir…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung/Gehälter des BND [#7888]
Datum
29. Oktober 2014 22:51
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Geben Sie mir Auskunft über die Höhe der Mittel, welche die Bundesrepublik Deutschland aufbringt um den BND zu finanzieren. 2. Außerdem eine Auflistung der Gehälter der durch den BND beschäftigten Personen. Die Informationen können anonymisiert vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Mail vom 29.102014 ist hier eingegangen. ein Auskunftsanspruch nach § …
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Antrag nach dem IGG/UIG/VIG, hier: Auskunft zu Finanzierung/Gehälter des BND
Datum
30. Oktober 2014 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Mail vom 29.102014 ist hier eingegangen. ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden. Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden.