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Finanzierung/Subventionierung des ITM an der WWU Münster

das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der WWU Münster nennt sich selbst auch "Landeskompetenzzentrum".
Inwiefern ist dieser Titel zu verstehen? Ist dieser offiziell verliehen worden?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt diese Bezeichnung?
Gibt es seitens des Landes NRW eine besondere Verbindung zu/Subventionierung der Arbeit des Institutes?
Wenn ja, wie hoch fallen diese Zuwendungen jährlich aus?
Welche Forschungsvorhaben werden besonders i.S.e. "Landeskompetenzzentrums" gefördert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2013
  • Frist
    17. Dezember 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Finanzierung/Subventionierung des ITM an der WWU Münster
Datum
15. November 2013 10:39
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der WWU Münster nennt sich selbst auch "Landeskompetenzzentrum". Inwiefern ist dieser Titel zu verstehen? Ist dieser offiziell verliehen worden? Auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt diese Bezeichnung? Gibt es seitens des Landes NRW eine besondere Verbindung zu/Subventionierung der Arbeit des Institutes? Wenn ja, wie hoch fallen diese Zuwendungen jährlich aus? Welche Forschungsvorhaben werden besonders i.S.e. "Landeskompetenzzentrums" gefördert?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
15. November 2013 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Empfangsbestätigung [#5073] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Finanzie…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#5073]
Datum
17. Dezember 2013 08:31
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Finanzierung/Subventionierung des ITM an der WWU Münster" vom 15.11.2013 (#5073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Informationsfreiheitsanfrage Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15.11.2013 wurde am gleichen Tag a…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Informationsfreiheitsanfrage
Datum
17. Dezember 2013 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15.11.2013 wurde am gleichen Tag an das für den Hochschulbereich zuständige Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen übersandt. Auch Ihre erneute Mail wurde am heutigen Tag dorthin gesandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsfreiheitsanfrage [#5073] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsfreiheitsanfrage [#5073]
Datum
2. Januar 2014 17:28
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Finanzierung/Subventionierung des ITM an der WWU Münster" vom 15.11.2013 (#5073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
2. Januar 2014 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Informationsfreiheitsanfrage [#5073] Sehr geehrt<< Anrede >> gerne teile ich Ihnen nochmals mi…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Informationsfreiheitsanfrage [#5073]
Datum
6. Januar 2014 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrt<< Anrede >> gerne teile ich Ihnen nochmals mit, dass Ihre Ursprungs-Anfrage zur zuständigen Bearbeitung an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben wurde. Ich darf Sie bitten, sich bei Rückfragen dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Finanzierung des ITM der Universität Münster Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die beigefügte Datei enthält e…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Finanzierung des ITM der Universität Münster
Datum
31. Januar 2014 15:48
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die beigefügte Datei enthält ein Schreiben, dass Ihnen allein auf diesem Weg übersandt wird. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.