Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der Immobilie "Hotel Matheis"

Zum Ankauf und nachfolgender Abriss der Immobilie "Hotel Matheis" steht folgende Frage im Raum:
1. wer stellt die Mittel zur Kostendeckung ganz oder teilweise der Stadt Pirmasens zu Verfügung?
2.wie hoch waren die Kosten des Zurückkaufes
3. Wer hat die Entscheidung zum Abriss der immobilie rechtlich getroffen?
4. wer trägt die Kosten zur anschliesenden Bebauung des Geländes?
5. Wurden die Gewerke Abriss und Bebauung ausgeschrieben?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. September 2014
  • Frist
    18. Oktober 2014
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Ankauf u…
An Stadtverwaltung Pirmasens Details
Von
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Betreff
Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der Immobilie "Hotel Matheis" [#7506]
Datum
16. September 2014 09:00
An
Stadtverwaltung Pirmasens
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Ankauf und nachfolgender Abriss der Immobilie "Hotel Matheis" steht folgende Frage im Raum: 1. wer stellt die Mittel zur Kostendeckung ganz oder teilweise der Stadt Pirmasens zu Verfügung? 2.wie hoch waren die Kosten des Zurückkaufes 3. Wer hat die Entscheidung zum Abriss der immobilie rechtlich getroffen? 4. wer trägt die Kosten zur anschliesenden Bebauung des Geländes? 5. Wurden die Gewerke Abriss und Bebauung ausgeschrieben?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage " Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der I…
An Stadtverwaltung Pirmasens Details
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Betreff
AW: Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der Immobilie "Hotel Matheis" [#7506]
Datum
18. Oktober 2014 16:57
An
Stadtverwaltung Pirmasens
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage " Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der Immobilie "Hotel Matheis"" vom 16.09.2014 (#7506) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage " Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der I…
An Stadtverwaltung Pirmasens Details
Von
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Betreff
AW: AW: Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der Immobilie "Hotel Matheis" [#7506]
Datum
29. Oktober 2014 08:27
An
Stadtverwaltung Pirmasens
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage " Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der Immobilie "Hotel Matheis"" vom 16.09.2014 (#7506) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Pirmasens
Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der Immobilie „Hotel Matheis“ (#7506) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit…
Von
Stadtverwaltung Pirmasens
Betreff
Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der Immobilie „Hotel Matheis“ (#7506)
Datum
30. Oktober 2014 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 18.10.2014. Da wir den Eingang Ihrer ursprünglichen Anfrage vom 16.09.2014 nicht nachvollziehen können, bitten wir zur Aufklärung vorab um Mitteilung, an · welche Empfängeradresse, · mit welcher Absenderadresse und · welchen Angaben im Betreff diese gesendet wurde. Zu Ihren Fragen im Einzelnen: 1. Die Rheinberger-Stiftung stellt Mittel zur Verfügung. 2. Zu dieser Frage können wir uns derzeit noch nicht äußern, da nach § 6 Abs. 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Dritten, deren Belange durch einen Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben ist, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie ein schutzwürdiges Interesse am Abschluss des Informationszugangs haben können. Da im vorliegenden Fall nicht auszuschließen ist, dass durch die Beantwortung der Anfrage schutzwürdige Interessen Dritter tangiert werden, haben wir ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 6 LIFG eingeleitet. Nach Abschluss des Verfahrens werden wir uns zu dieser Frage entsprechend äußern. 3. Die Entscheidung zum Abbruch des Gebäudes wurde durch einen Beschluss des Stadtrates getroffen. 4. Die Kosten zur anschließenden Bebauung des Geländes werden ebenfalls durch die Spende der Rheinberger-Stiftung finanziert. 5. Die Rückbauarbeiten wurden ausgeschrieben. Der Submissionstermin fand am 20.03.2014 statt. Für die Gestaltung des Stadtplatzes Alte Post wurde unter Beteiligung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ein Planungswettbewerb ausgelobt. Die Auslobung wurde am 13.04.2013 veröffentlicht. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass nach § 12 a Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) jede Person den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit anrufen kann, wenn sie ihr Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Pirmasens
Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der Immobilie " Hotel Matheis " ( #7506 ) Sehr geehrte Damen und Herr…
Von
Stadtverwaltung Pirmasens
Betreff
Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der Immobilie " Hotel Matheis " ( #7506 )
Datum
28. November 2014 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, das Drittbeteiligungsverfahren gem. § 6 LIFG ist abgeschlossen. Der Veräußerer hat uns mitgeteilt, dass er sich gegen die Herausgabe der Information ausspreche. Mit freundlichen Grüßen