Finanzpläne und Promotionsverfahren des Forschungsverbundes SED-Staat

1.) Die Finanzmittelanträge sowie Finanzierungs- und Haushaltspläne des Forschungsverbundes SED-Staat für die letzten 8 Jahre.

2.) Die Gutachten zu eingereichten Promotionsverfahren aus dem Forschungsverbund SED-Staat für die letzten 6 Jahre.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Februar 2015
  • Frist
    28. März 2015
  • Kosten dieser Information:
    175,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Freie Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzpläne und Promotionsverfahren des Forschungsverbundes SED-Staat [#8745]
Datum
24. Februar 2015 21:06
An
Freie Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Die Finanzmittelanträge sowie Finanzierungs- und Haushaltspläne des Forschungsverbundes SED-Staat für die letzten 8 Jahre. 2.) Die Gutachten zu eingereichten Promotionsverfahren aus dem Forschungsverbund SED-Staat für die letzten 6 Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie Universität Berlin
Freie Universität Berlin Das Präsidium Rechtsamt Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin Telefon: 030-838 73 723 F…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. Februar 2015: Finanzpläne und Promotionsverfahren des Forschungsverbundes SED-Staat
Datum
5. März 2015 09:10
Status
Warte auf Antwort
Freie Universität Berlin Das Präsidium Rechtsamt Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin Telefon: 030-838 73 723 Fax 030-838 473 702 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Bearb.-Zeichen: RA II Bearbeiter/in: Frau Müller Aktenzeichen: 2.6.3. 2/15 RA II Dokument:15mue115 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage per E-Mail vom 24. Februar 2015. Der Antrag wird unverzüglich geprüft, nach Abschluss der Prüfung werden wir uns wieder unaufgefordert bei Ihnen melden. Angesichts der weiteren Aufgaben, die von der FU Berlin zu erfüllen sind, bitten wir um Verständnis, dass ein angemessener Bearbeitungszeitraum benötigt wird. Bis dahin bitten wir um Geduld und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Freie Universität Berlin
Freie Universität Berlin Das Präsidium Rechtsamt Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin Telefon: 030-838 73 723 F…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. Februar 2015: Finanzpläne und Promotionsverfahren des Forschungsverbundes SED-Staat
Datum
16. März 2015 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Freie Universität Berlin Das Präsidium Rechtsamt Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin Telefon: 030-838 73 723 Fax 030-838 473 702 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Bearb.-Zeichen: RA II Bearbeiter/in: Frau Müller Aktenzeichen: 2.6.3 2/15 RA II Dokument: 15mue119 Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 24. Februar 2015 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Gemäß § 16 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG Berlin) sind Akteneinsichten und Aktenauskünfte gebührenpflichtig. Bei Ihrem ersten Antrag auf Auskunft zu den Finanzmittelanträgen sowie Finanzierungs- und Haushaltsplänen des Forschungsverbundes SED-Staat für die letzten 8 Jahre würde es sich um eine umfangreiche schriftliche Auskunft gemäß der Tarifstelle 1004 a 3 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung handeln. Für den Aufwand der Zusammenstellung der Finanzmittelanträge und der Mittelzuweisungen für den Forschungsverbund SED-Staat für den Zeitraum 2007-2014 zur hinreichenden Auskunft würde eine Mittelgebühr in Höhe von 175 € anfallen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie bereit sind, diese Gebühr zu tragen. Wir würden dann einen Gebührenbescheid für die Auskunftserteilung erlassen. Haushaltspläne gibt es für den Forschungsverbund SED Staat nicht. Hinsichtlich Ihres zweiten Antrages zu der Herausgabe der Gutachten von eingereichten Promotionsverfahren aus dem Forschungsverbund SED-Staat für die letzten 6 Jahre teilen wir Ihnen mit, dass wir diesen Antrag zurückweisen. Das Informationsrecht gemäß § 3 IFG Berlin wird in diesem Fall zum Schutz der personenbezogenen Daten gemäß § 6 Abs. 1 1 Alt. IFG Berlin beschränkt. Bei den Gutachten von Promotionen handelt es sich um schutzwürdige personenbezogene Daten, sowohl des jeweiligen Promovenden als auch der Gutachter und Sie verfolgen überwiegend Privatinteressen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meinen Antrag zurück und werde die gewünschten Informationen auf anderem…
An Freie Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24. Februar 2015: Finanzpläne und Promotionsverfahren des Forschungsverbundes SED-Staat [#8745]
Datum
11. April 2015 10:01
An
Freie Universität Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meinen Antrag zurück und werde die gewünschten Informationen auf anderem Wege anfragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>