Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen

Eine Liste, die für jede gesetzliche Krankenkasse angibt, wie hoch ihre Finanzreserven sind und wie hoch sie höchstens sein dürf(t)en (vergleiche http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/daniel-bahr-will-krankenkassen-zur-ausschuettung-von-beitraegen-zwingen-a-834090.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Mai 2012
  • Frist
    21. Juni 2012
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen
Datum
20. Mai 2012 22:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Eine Liste, die für jede gesetzliche Krankenkasse angibt, wie hoch ihre Finanzreserven sind und wie hoch sie höchstens sein dürf(t)en (vergleiche http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/daniel-bahr-will-krankenkassen-zur-ausschuettung-von-beitraegen-zwingen-a-834090.html)
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Finanzreserven der gesetzlichen Krankenk…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen
Datum
28. Juni 2012 05:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen" vom 20.05.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag vom 20. Mai 2012 ist durch ein Versehen nicht bearbeitet worden. Er…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen /fragdenstaat.de
Datum
28. Juni 2012 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag vom 20. Mai 2012 ist durch ein Versehen nicht bearbeitet worden. Erst durch Ihre Erinnerungsmail ist uns dies aufgefallen. Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen. Wir kümmern uns umgehend um ihr Anliegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referent Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 22 Rechtsangelegenheiten, Bürokratieabbau, Vergaberecht, Interner Datenschutz Tel. 0228 / 941 - 2107 <<E-Mailadresse>>

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Mai 2012
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Mai 2012
Datum
31. Juli 2012
Status
Anfrage abgelehnt