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Finanzsystem in der Krise

ich mache mir große Sorgen um meine private Altersvorsorge.
Gibt es Fachleute die sich darum kümmern das unser Geldsystem nicht zusammenbricht und eine sehr starke Inflationssteigerung auf Grund der hohen Geldmengen die erzeugt werden auf uns zu kommt. Ich bin kein Anleger, sondern mache mir nur große Sorgen um meine Altersvorsorge, welche ich mir mühsam erspaart habe. Wie sicher sind private Rücklagen der Bürger "nach corona"? Und überhaut ist unser Finanzsystem in Gefahr? Drohen Bankenpleiten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich mache mir große…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzsystem in der Krise [#183852]
Datum
2. April 2020 11:37
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich mache mir große Sorgen um meine private Altersvorsorge. Gibt es Fachleute die sich darum kümmern das unser Geldsystem nicht zusammenbricht und eine sehr starke Inflationssteigerung auf Grund der hohen Geldmengen die erzeugt werden auf uns zu kommt. Ich bin kein Anleger, sondern mache mir nur große Sorgen um meine Altersvorsorge, welche ich mir mühsam erspaart habe. Wie sicher sind private Rücklagen der Bürger "nach corona"? Und überhaut ist unser Finanzsystem in Gefahr? Drohen Bankenpleiten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183852 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Finanzsystem, Altersvorsorge Sehr geehrteAntragsteller/in anliegen…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Finanzsystem, Altersvorsorge
Datum
6. April 2020 11:15
Status
Warte auf Antwort
336,3 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
WG: IFG-Antrag "Finanzsystem, Altersvorsorge" Dok 2020/0354231 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer An…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: IFG-Antrag "Finanzsystem, Altersvorsorge" Dok 2020/0354231
Datum
8. April 2020 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 2. April 2020 erhalten Sie gern die folgenden Informationen: Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Deutschland vor beispiellose Herausforderungen. Um die Gesundheit der Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren, haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß beschlossen. Eine Übersicht zu den Maßnahmen finden Sie auch auf der BMF-Internetseite, die regelmäßig aktualisiert wird: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html Die Bundesregierung schafft u.a. einen Wirtschaftsstabilisierungsfond. Der Wirtschaftsstabilisierungsfond ermöglicht Kreditgarantien und Stärkungen des Eigenkapitals in sehr großen Summen. So kann sich der Staat, wenn es nötig ist, direkt an Unternehmen beteiligen, um sie vor Übernahmen zu schützen. Die Finanzierung des Mehrbedarfs aus dem Nachtragshaushalt des Bundes und des zusätzlichen Bedarfs des neu gegründeten Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgt überwiegend über Emissionen des Bundes. Im Emissionskalender des Bundes für zweiten Quartal 2020 wurde das Emissionsvolumen um 32,5 Mrd. € ausgeweitet und eine geplante Ausweitung im 2. Halbjahr 2020 um 87 Mrd. € angekündigt. Die Kreditaufnahme über Bundesemissionen verläuft planmäßig. Zudem wurde, ebenfalls im Emissionskalender des 2. Quartals 2020 angekündigt, das Volumen von 21 bereits umlaufenden Bundesanleihen im Umfang von insgesamt 42 Mrd. € erhöht und diese Aufstockungen in den Eigenbestand des Bundes genommen, um eine kurzfristige und flexible Kapitalaufnahme insbesondere über Repo-Geschäfte zu ermöglichen. Im Übrigen erfolgt die Finanzierung je nach Bedarf flexibel über Geldmarktinstrumente. Auch Deutschlands Finanzaufsicht nimmt die aktuelle Risikolage sehr ernst. Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) „Covid-19-Lage: Neue Entwicklungen und wichtige Informationen der BaFin“ stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/CoronaVirus/CoronaVirus_node.html Informationen, u.a. auch zur Inflationsentwicklung, können Sie den Monatsberichten des BMF entnehmen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2020/03/Inhalte/Kapitel-4-Wirtschafts-und-Finanzlage/4-6-europaeische-wirtschafts-und-finanzpolitik.html Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße
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