Sehr
geehrteAntragsteller/in
zu Ihrer Anfrage vom 2. April 2020 erhalten Sie gern die folgenden Informationen:
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Deutschland vor beispiellose Herausforderungen. Um die Gesundheit der Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren, haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß beschlossen.
Eine Übersicht zu den Maßnahmen finden Sie auch auf der BMF-Internetseite, die regelmäßig aktualisiert wird:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html
Die Bundesregierung schafft u.a. einen Wirtschaftsstabilisierungsfond. Der Wirtschaftsstabilisierungsfond ermöglicht Kreditgarantien und Stärkungen des Eigenkapitals in sehr großen Summen. So kann sich der Staat, wenn es nötig ist, direkt an Unternehmen beteiligen, um sie vor Übernahmen zu schützen.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs aus dem Nachtragshaushalt des Bundes und des zusätzlichen Bedarfs des neu gegründeten Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgt überwiegend über Emissionen des Bundes. Im Emissionskalender des Bundes für zweiten Quartal 2020 wurde das Emissionsvolumen um 32,5 Mrd. € ausgeweitet und eine geplante Ausweitung im 2. Halbjahr 2020 um 87 Mrd. € angekündigt. Die Kreditaufnahme über Bundesemissionen verläuft planmäßig. Zudem wurde, ebenfalls im Emissionskalender des 2. Quartals 2020 angekündigt, das Volumen von 21 bereits umlaufenden Bundesanleihen im Umfang von insgesamt 42 Mrd. € erhöht und diese Aufstockungen in den Eigenbestand des Bundes genommen, um eine kurzfristige und flexible Kapitalaufnahme insbesondere über Repo-Geschäfte zu ermöglichen. Im Übrigen erfolgt die Finanzierung je nach Bedarf flexibel über Geldmarktinstrumente.
Auch Deutschlands Finanzaufsicht nimmt die aktuelle Risikolage sehr ernst. Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) „Covid-19-Lage: Neue Entwicklungen und wichtige Informationen der BaFin“ stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/CoronaVirus/CoronaVirus_node.html
Informationen, u.a. auch zur Inflationsentwicklung, können Sie den Monatsberichten des BMF entnehmen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2020/03/Inhalte/Kapitel-4-Wirtschafts-und-Finanzlage/4-6-europaeische-wirtschafts-und-finanzpolitik.html
Nachrichtlich:
Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html
Freundliche Grüße