Finanzverfassungsrechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Zusendung des folgenden Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes: Finanzverfassungsrechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).

Ergebnis der Anfrage

"... Folgt man dieser Ansicht, dürfte der Bundesgesetzgeber
nach Maßstäben des nationalen Rechts dem Ermächtigungsgesetz zur Übernahme von Bürgschaften (Art. 115 Abs. 1 GG) in dieser Höhe nicht zustimmen."

Gutachten inzwischen hier abrufbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/finanzv…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2012
  • Frist
    24. März 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzverfassungsrechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
Datum
21. Februar 2012 22:53
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich bitte um Zusendung des folgenden Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes: Finanzverfassungsrechtliche Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) Bitte beachten Sie dazu auch das kürzlich gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20111201.1520.363369.html ).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr << Name removed >>, als Anlage z…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
4. März 2012
Status
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen- ohne Anerkennung einer Rechtspflicht- eine Kopie des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste zu finanzverfassungsrechtlichen Fragen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM)- WD 4-3000-075/11. Ich weise jedoch darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für Sie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet nicht die Befugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung.