FINK Nutzerkonten/Postfächer

1. Zwischen- und Abschlussberichte der PG eID-Strategie mit Bezug zu FINK, zB den Abschlussbericht Interoperable Servicekonten für Bürger und Unternehmen inkl. umfangreicher Dokumentation von Einzelthemen sowie der Spezifikation für Postfachdienste (eDelivery Profile for interoperable Serivce Accounts for the German EGovernment Federation). [1]

2. Die seitens der PG eID-Strategie[1] vorgelegten technischen Konzeptionen zur Spezifikation und Dokumentationen der Architektur. Dies umschließt mindestens:
o Einführung für neue Föderationsmitglieder
o Überblick über den Lösungsvorschlag
o Überblick über die Anwendungsfälle
o Beschreibung der SAML (Security Assertion Markup Language) - Metadaten
o Beschreibung der Schnittstellen
o API-Dokumentation
o Kurzanleitung für Föderationsteilnehmer
o Glossar

3. Ausserdem die FINK-Spezifikationen inklusive aller Teilspezifikationen in allen vorliegenden Versionen.

[1]: Seite 7 in https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/33_Sitzung/TOP02-4_AL1_FINK_Interoperable_Servicekonten_Technischer_Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Zwischen- und Abschluss…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
FINK Nutzerkonten/Postfächer [#218924]
Datum
21. April 2021 13:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Zwischen- und Abschlussberichte der PG eID-Strategie mit Bezug zu FINK, zB den Abschlussbericht Interoperable Servicekonten für Bürger und Unternehmen inkl. umfangreicher Dokumentation von Einzelthemen sowie der Spezifikation für Postfachdienste (eDelivery Profile for interoperable Serivce Accounts for the German EGovernment Federation). [1] 2. Die seitens der PG eID-Strategie[1] vorgelegten technischen Konzeptionen zur Spezifikation und Dokumentationen der Architektur. Dies umschließt mindestens: o Einführung für neue Föderationsmitglieder o Überblick über den Lösungsvorschlag o Überblick über die Anwendungsfälle o Beschreibung der SAML (Security Assertion Markup Language) - Metadaten o Beschreibung der Schnittstellen o API-Dokumentation o Kurzanleitung für Föderationsteilnehmer o Glossar 3. Ausserdem die FINK-Spezifikationen inklusive aller Teilspezifikationen in allen vorliegenden Versionen. [1]: Seite 7 in https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/33_Sitzung/TOP02-4_AL1_FINK_Interoperable_Servicekonten_Technischer_Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach § …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - FINK Nutzerkonten/Postfächer
Datum
4. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Für die Bearbeitung Ihres Antrages sind folgende Tätigkeiten erforderlich: 1. Die geforderten Unterlagen aus der PG eID Strategie und dem FINK Verbund sind auf zwei ver- schiedenen Plattformen hinterlegt. Einerseits auf dem Informationssystem (https://informationssys- tem.it-planungsrat.de/...) des IT-Planungsrates, anderseits auf der Informationsplattform www.informa- tionsplattform.efink.services. Das Zusammenstellen des umfangreichen Dokumentenpaketes erfordert eine zeitintensive Recherche auf den Plattformen. 2. Die PG eID Strategie ist ein Bund/ Länder Gremium. Bevor dort erarbeitete Dokumente, wie Ab- schlussberichte, technische Konzeptionen und Spezifikationen etc. an Dritte weitergegeben werden könnten, müsste das Einverständnis aller in der PG eID Strategie vertretenen Länder eingeholt werden. 3. Die Interoperabilität im Kontext des FINK Verbundes wurde unter Federführung des Bayerischen Staatsministerium für Digitales entwickelt. Vor Herausgabe von FINK-Unterlagen ist eine Abstimmung mit Bayern notwendig. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Bearbeitung Ihres Antrages zeitintensive Recherchen und Abstimmungen von mindestens 2 Personentagen eines Sachbearbeiters des Projektteams erfordert. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Es wird jedoch aufgrund des Rechercheaufwandes mit Gebühren in Höhe von ca. 500 € gerechnet. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach $ 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Bis zu Ihrer Rückmeldung wird die Bearbeitung Ihres Antrages ausgesetzt. Erst im Rahmen der weiteren Bearbeitung wäre dann zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihrem Anliegen tatsächlich entsprochen werden kann. Aus diesem Grund bitte ich, diese Mitteilung ausdrücklich nicht als Zusage dahingehend zu verstehen, dass Ihnen im weiteren Verlauf des Verfahrens im beantragten Umfang Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Sollte mir bis zum 14. Mai 2021 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist.
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Schilderung der zur Bearbeitung meiner IFG-Anfrage…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Informationsfreiheit - FINK Nutzerkonten/Postfächer [#218924]
Datum
14. Mai 2021 23:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Schilderung der zur Bearbeitung meiner IFG-Anfrage notwendigen Tätigkeiten. Ich habe jedoch noch folgende Fragen: Zu 1.: Wie zB dem IFG-Leitfaden des BMZ zu entnehmen ist, ist ein "[e]rhöhter Aufwand, der durch [...] schlechte Auffindbarkeit der Information entstanden ist" nicht als Arbeitsaufwand zu berücksichtigen (Seite 12 https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-anwendungshinweise-zum-ifg-13/92747/anhang/IFG_Leitfaden_BMZ.pdf). Zu 2. und 3: Woraus begründet sich die Notwendigkeit, das Einverständnis aller in der PG eID Strategie vertretenen Länder bzw von Bayern einzuholen? Meines Wissens sind die Informationen dem BMI zugänglich. Ich würde Sie daher bitten, die Gründe für diese maximal hohe Gebührenfestsetzung weiter auszuführen. Zudem möchte ich Sie bitten, die erhobenen Gebühren soweit möglich (zB nach § 2 IFGGebV) zu ermäßigen, da ich als Student nicht über großes Einkommen verfüge und mich eine solche hohe Gebühr unverhältnismäßig belasten und unter Umständen von der Nutzung meines Informationsrechts abhalten würde. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218924/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 05. Mai 2021 habe ich sie über die bei der Bearbeitung Ihres IFG-Antrages…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - FINK Nutzerkonten/Postfächer [#218924]
Datum
15. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 05. Mai 2021 habe ich sie über die bei der Bearbeitung Ihres IFG-Antrages voraus- sichtlich anfallenden Gebühren informiert. Zu Ihren Nachfragen vom 16. Mai 2021 nehme ich wie folgt Stellung: > Zu 1.: Wie zB dem IFG-Leitfaden des BMZ zu entnehmen ist, ist ein "[e]rhöhter Aufwand, der durch [...] schlechte Auffindbarkeit der Information entstanden ist” nicht als Arbeitsaufwand zu berücksichtigen (Seite 12 https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-anwendungshinweise-zum-ifg-13/92747/anhang/TFG_Leitfaden_BMZ.pdf). Nach § 13 Abs. 1 S. 3 Bundesgebührengesetz werden Gebühren, die bei richtiger Behandlung der Sache durch die Behörde nicht entstanden wären, nicht erhoben. Das könnte z.B. der Fall sein bei unrichtiger Sachbehandlung oder bei Organisationsmängeln, die einen ansonsten vermeidbaren Aufwand z.B. zum Auffinden einer Information auslösen. Die von Ihnen erbetenen Informationen sind jedoch aufgrund sachlicher Zuständigkeiten bei der fachlichen Bearbeitung der Thematik an verschiedenen Orten gespeichert. Es handelt sich nicht um Organisationsmängel. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, sind die geforderten Unterlagen aus der PG eID Strategie und dem FINK Verbund auf zwei verschiedenen Plattformen hinterlegt. Die Informationen sind daher nicht schlecht auffindbar, die Fundorte sind mit den bereits angegebenen Plattformen bekannt. Aufgrund des Umfangs des angeforderten Dokumentenpaketes ist die Zusammenstellung allerdings sehr zeitintensiv. > Zu 2. und 3: Woraus begründet sich die Notwendigkeit, das Einverständnis aller in der PG eID Strategie vertretenen Länder bzw von Bayern einzuholen? Meines Wissens sind die Informationen dem BMI zugänglich. Die geforderten Informationen liegen auf zugangsgeschützten Plattformen, die nicht vom BMI betrieben werden. Aus dienstlichen Gründen haben BMI Mitarbeiter auf Antrag Zugang zu diesen Plattformen bekommen. Dies berechtigt jedoch die zugangsberechtigten BMI Mitarbeiter nicht, die dort hinterlegten und nicht vom BMI erstellten Informationen der PG eID Strategie bzw. des FINK-Verbundes an Dritte weiter zu geben. Hierfür müsste das Einverständnis aller in der PG eID Strategie vertretenen Länder eingeholt werden. BMI hat keine eigene Verfügungsbefugnis über die begehrte Information. Es muss Urheber sein oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis der Drittbehörden über die Information verfügen können. Dies ist hier nicht der Fall. Zu Ihrer Bitte um Gebührenermäßigung kann ich Ihnen mitteilen, dass der hier entstehende Arbeitsaufwand vorerst mit ca. 720 € veranschlagt wird. Eine genaue Feststellung ist erst nach erfolgter Bearbeitung möglich, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Das bedeutet, dass der Arbeitsaufwand durchaus noch höher sein könnte. Dies ist bei der Entscheidung über eine eventuelle Gebührenermäßigung, deren Grund durch den Antragsteller nachzuweisen ist, zu berücksichtigen. Aufgrund der Kappungsgrenze der IFGGebV erfolgt bereits eine Reduzierung auf 500 €. Nach § 2 IFGGebV kann eine Gebührenermäßigung aus Gründen der Billigkeit grundsätzlich nur bis zu 50 % erfolgen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen helfen konnte. Die zeitliche Verzögerung der Bearbeitung Ihrer Nachfrage ist durch die urlaubsbedingte Abwesenheit der zuständigen Bearbeiterin entstanden. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen