Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden.
Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages sind folgende Tätigkeiten erforderlich:
1. Die geforderten Unterlagen aus der PG eID Strategie und dem FINK Verbund sind auf zwei ver-
schiedenen Plattformen hinterlegt. Einerseits auf dem Informationssystem (https://informationssys-
tem.it-planungsrat.de/...) des IT-Planungsrates, anderseits auf der Informationsplattform www.informa-
tionsplattform.efink.services. Das Zusammenstellen des umfangreichen Dokumentenpaketes erfordert
eine zeitintensive Recherche auf den Plattformen.
2. Die PG eID Strategie ist ein Bund/ Länder Gremium. Bevor dort erarbeitete Dokumente, wie Ab-
schlussberichte, technische Konzeptionen und Spezifikationen etc. an Dritte weitergegeben werden
könnten, müsste das Einverständnis aller in der PG eID Strategie vertretenen Länder eingeholt werden.
3. Die Interoperabilität im Kontext des FINK Verbundes wurde unter Federführung des Bayerischen
Staatsministerium für Digitales entwickelt. Vor Herausgabe von FINK-Unterlagen ist eine Abstimmung
mit Bayern notwendig.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Bearbeitung Ihres Antrages zeitintensive Recherchen und Abstimmungen von mindestens 2 Personentagen eines Sachbearbeiters des Projektteams erfordert.
In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Es wird jedoch aufgrund des Rechercheaufwandes mit Gebühren in Höhe von ca. 500 € gerechnet.
Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach $ 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Bis zu Ihrer Rückmeldung wird die Bearbeitung Ihres Antrages ausgesetzt. Erst im Rahmen der weiteren Bearbeitung wäre dann zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihrem Anliegen tatsächlich entsprochen werden kann. Aus diesem Grund bitte ich, diese Mitteilung ausdrücklich nicht als Zusage dahingehend zu verstehen, dass Ihnen im weiteren Verlauf des Verfahrens im beantragten Umfang Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird.
Sollte mir bis zum 14. Mai 2021 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist.