Firmengründung Nicht EU-Land

Hallo << Antragsteller:in >>

ich möchte gern in einem Nicht EU-Land eine Firma gründen ( Ltd. ).
Die siedelt sich in der Finanzverwaltung an. Anlegen von Geldern von Dritten.
Mein Wohnsitz ist trotzdem
Deutschland und ich möchte natürlich auch hier legal Steuern bezahlen.
Welche Dokumente benötige ich hier ( z.B. Gewerbeschein etc. ), um diese Firma gründen zu können?
Alle Unterlagen zur Firma bekomme ich im Land des Firmensitzes.
Welche eventuellen Nachweise benötige ich?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Firmengründung Nicht EU-Land [#62982]
Datum
27. März 2019 13:33
An
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo zusammen, ich möchte gern in einem Nicht EU-Land eine Firma gründen ( Ltd. ). Die siedelt sich in der Finanzverwaltung an. Anlegen von Geldern von Dritten. Mein Wohnsitz ist trotzdem Deutschland und ich möchte natürlich auch hier legal Steuern bezahlen. Welche Dokumente benötige ich hier ( z.B. Gewerbeschein etc. ), um diese Firma gründen zu können? Alle Unterlagen zur Firma bekomme ich im Land des Firmensitzes. Welche eventuellen Nachweise benötige ich? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in gern bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage, die unsere Außenwirtschaftsabte…
Von
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Betreff
Antwort: Firmengründung Nicht EU-Land [#62982]
Datum
27. März 2019 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gern bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage, die unsere Außenwirtschaftsabteilung Ihnen zeitnah beantworten wird. Freundliche Grüße

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Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie, dass sich die Erfordernisse und Formalia zur Firmengründung aus …
Von
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Betreff
WG: Firmengründung Nicht EU-Land [#62982]
Datum
28. März 2019 16:13
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie, dass sich die Erfordernisse und Formalia zur Firmengründung aus den gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen des Landes ergeben, in dem Sie das Unternehmen gründen wollen. Voraussetzung ist, dass für Geschäftsgründer aus dem Ausland die dazu erforderliche Niederlassungsfreiheit besteht. Erwartet werden könnten z.B. Nachweise zu Ihrer Person und zu einer Geschäftsanschrift in jeweiligen Land. Das Erfordernis einer gewerblichen Tätigkeit in Deutschland stellt sich u.E. nach grundsätzlich nicht, es sei denn, dass zur Ausübung reglementeirter Tätigkeiten Qualifikations- oder Erfahrungsnachweise aus Deutschland angefordert werden. Im Ausland erworbene Einkünfte sind grundsätzlich in der Steuererklärung an die deutschen Finanzbehörden anzugeben. Manches wäre aber ggf. vor dem Hintergrund eines etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen des Landes des Firmensitzes mit Deutschland zu interpretieren. Dazu sollte letztlich ein Experte in den jeweiligen beiden Steuerrechten konsultiert werden. Sollten Sie in unserem IHK-Bezirk ansässig sein sind wir gerne behilflich, Ihnen weiterführende Hinweise und Informationen zum Prozedere zur Firmengründung im gewünschten Land zukommen zu lassen. Freundliche Grüße