Fischtreppe Bergedorf - Genehmigung bzgl. Denkmalschutz

Anfrage an: Bezirksamt Bergedorf

Die denkmalrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Fischtreppe in Bergedorf.

Siehe hierzu die Meldung:
http://www.bergedorfer-zeitung.de/bergedorf/article116833401/Bergedorfer-Fischtreppe-muss-nachgebessert-werden.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2013
  • Frist
    9. Juli 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Bergedorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fischtreppe Bergedorf - Genehmigung bzgl. Denkmalschutz
Datum
6. Juni 2013 01:09
An
Bezirksamt Bergedorf
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die denkmalrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Fischtreppe in Bergedorf. Siehe hierzu die Meldung: http://www.bergedorfer-zeitung.de/bergedorf/article116833401/Bergedorfer-Fischtreppe-muss-nachgebessert-werden.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Bergedorf
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen …
Von
Bezirksamt Bergedorf
Betreff
WG: Fischtreppe Bergedorf - Genehmigung bzgl. Denkmalschutz
Datum
6. Juni 2013 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 6. Juni 2013 eingegangen. Ob Ihnen ein Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt geprüft (Ansprechpartnerin: Frau Gruber, Tel. 42891.4030 ). Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. die o.g. Ansprechpartnerin Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen Martina Parlow Bezirksamt Bergedorf Interner Service - Gremienbetreuung Wentorfer Straße 38 21029 Hamburg Tel. 040 / 42891.2480
Bezirksamt Bergedorf
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, gemäß ihrer Anfrage wird ihnen die denkmalrechtliche Zustimmung zum Bau der F…
Von
Bezirksamt Bergedorf
Betreff
AW: Fischtreppe Bergedorf - Genehmigung bzgl. Denkmalschutz
Datum
11. Juni 2013 16:49
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, gemäß ihrer Anfrage wird ihnen die denkmalrechtliche Zustimmung zum Bau der Fischaufstiegsanlage am Serrahnwehr zugesendet. Mit freundlichen Grüßen Uwe Wehling Bezirksamt Bergedorf
Bezirksamt Bergedorf
Fischtreppe Bergedorf Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die erteilte Auskunft zur denkmalrechtlichen Zustimmun…
Von
Bezirksamt Bergedorf
Betreff
Fischtreppe Bergedorf
Datum
17. Juni 2013 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die erteilte Auskunft zur denkmalrechtlichen Zustimmung ist gebührenpflichtig. Für die Zusendung des Gebührenbescheides bitte ich um Übersendung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Martina Parlow Bezirksamt Bergedorf Interner Service - Gremienbetreuung Wentorfer Straße 38 21029 Hamburg Tel. 040 / 42891.2480

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Fischtreppe Bergedorf Sehr geehrte Frau Parlow, in meinem ursprünglichen HmbTG-Antrag stand eindeutig der S…
An Bezirksamt Bergedorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fischtreppe Bergedorf
Datum
18. Juni 2013 11:50
An
Bezirksamt Bergedorf
Status
Sehr geehrte Frau Parlow, in meinem ursprünglichen HmbTG-Antrag stand eindeutig der Satz: "Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben." Die Höhe der Kosten haben Sie mir nicht vorab mitgeteilt. Sie haben mir die Auskunft erteilt und fordern nun nachträglich Gebühren. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich werde daher meine postalische Adresse nicht angeben. Die gesamte Korrespondenz finden Sie auch unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/fischtreppe-bergedorf-genehmigung-bzgl-denkmalschutz/ Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer