Fiskalvertretung

wir bitten um einen rechtskräftigen formbestimmten Bescheid nach [ §126 BGB i.V.m. §§37,39 VwVfG), wessen Fiskalvertreter Sie sind, da Sie nach UStG eine Nummer haben, uns zu übermitteln.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2016
  • Frist
    17. Juni 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wir bitten um ei…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fiskalvertretung [#16827]
Datum
17. Mai 2016 12:00
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir bitten um einen rechtskräftigen formbestimmten Bescheid nach [ §126 BGB i.V.m. §§37,39 VwVfG), wessen Fiskalvertreter Sie sind, da Sie nach UStG eine Nummer haben, uns zu übermitteln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind sowie nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Ihre Nachricht vom 18. Mai 2016 Mit freundlichen Grüßen
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
Ihre Nachricht vom 18. Mai 2016
Datum
23. Mai 2016 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
514,5 KB
Mit freundlichen Grüßen