Fläche im Meimersdorfer Moor

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Sind der Stadt die Besitzverhältnisse, der Fläche auf der die Wagengruppe Schlagloch sich befindet, im Meimersdorfer Moor ( Koordinaten 54°17’17.0″N 10°07’21.9″E .) bekannt?
Falls ja, wie sind die Besitzverhältnisse? Wer ist Eigentümer? Falls Nein, mit welcher Begründung ist es der Stadt nicht bekannt.
Exisitiert für die Fläche ein B-Plan, wie ist die Fläche rechtlich eingeordnet ?

Ist der Stadt bekannt, welche Vorhaben der Eigentümer mit der Fläche hat ?
Falls ja, um welche Vorhaben handelt es sich ? Wann soll mit diesen begonnen werden? Wurde geprüft ob sich diese mit dem Artenschutz (Kreuzotter Schutzgebiet), Naturschutz und Umweltschutz vereinbaren lassen. Falls ja bitte ich um die Begründung. Falls nein ist eine Prüfung für die dortigen Vorhaben des Eigentümers vorgesehen ? Falls Nein bitte ich um eine Begründung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2022
  • Frist
    15. März 2022
  • 15 Follower:innen
Farina Melchert
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind der Stadt di…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Farina Melchert
Betreff
Fläche im Meimersdorfer Moor [#240591]
Datum
11. Februar 2022 15:09
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind der Stadt die Besitzverhältnisse, der Fläche auf der die Wagengruppe Schlagloch sich befindet, im Meimersdorfer Moor ( Koordinaten 54°17’17.0″N 10°07’21.9″E .) bekannt? Falls ja, wie sind die Besitzverhältnisse? Wer ist Eigentümer? Falls Nein, mit welcher Begründung ist es der Stadt nicht bekannt. Exisitiert für die Fläche ein B-Plan, wie ist die Fläche rechtlich eingeordnet ? Ist der Stadt bekannt, welche Vorhaben der Eigentümer mit der Fläche hat ? Falls ja, um welche Vorhaben handelt es sich ? Wann soll mit diesen begonnen werden? Wurde geprüft ob sich diese mit dem Artenschutz (Kreuzotter Schutzgebiet), Naturschutz und Umweltschutz vereinbaren lassen. Falls ja bitte ich um die Begründung. Falls nein ist eine Prüfung für die dortigen Vorhaben des Eigentümers vorgesehen ? Falls Nein bitte ich um eine Begründung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Farina Melchert Anfragenr: 240591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240591/ Postanschrift Farina Melchert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Farina Melchert
Farina Melchert
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fläche im Meimersdorfer Moor“ vom 11.02.2022 (…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Farina Melchert
Betreff
AW: Fläche im Meimersdorfer Moor [#240591]
Datum
15. März 2022 15:59
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fläche im Meimersdorfer Moor“ vom 11.02.2022 (#240591) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Farina Melchert
Landeshauptstadt Kiel
Ihre Mail vpm 11.Februar 2022 Guten Tag Farina Melchert, vielen Dank für Ihre Mail vom 11. Februar. Ich bitte z…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Ihre Mail vpm 11.Februar 2022
Datum
17. März 2022 10:59
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Farina Melchert, vielen Dank für Ihre Mail vom 11. Februar. Ich bitte zunächst um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch genommen hat. Die Antworten erforderten aber eine sorgfältige Prüfung, welche Auskünfte gegeben werden können. Danach können Ihre Fragen wie folgt beantwortet werden: Frage: Sind der Stadt die Besitzverhältnisse, der Fläche auf der die Wagengruppe Schlagloch sich befindet, im Meimersdorfer Moor ( Koordinaten 54°17’17.0″N 10°07’21.9″E .) bekannt? Antwort: Die Eigentumsverhältnisse des mittels der Koordinaten angegebenen Grundstücks sind der Stadt bekannt. Zu den Besitzverhältnissen kann keine Aussage getroffen werden, da der Stadt die tatsächlichen Besitzverhältnisse, z.B. durch geschlossene Pachtverträge des Eigentümers mit einem Dritten, nicht zur Anzeige gebracht werden müssen und die Stadt keinen Einblick in die privatrechtlichen Vereinbarungen Dritter hat. Frage: Falls ja, wie sind die Besitzverhältnisse? Wer ist Eigentümer? Falls Nein, mit welcher Begründung ist es der Stadt nicht bekannt? Antwort: Das Grundstück ist im Eigentum einer juristischen Person. Diese kann sich nicht auf die Datenschutzgrundverordnung berufen, aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der gesetzliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen greifen könnte. Bevor ich Ihnen also Ihre Frage beantworten kann, werde ich den Eigentümer befragen, ob und ggf. aus welchen Gründen es sich bei dem Eigentum und/oder dem Besitz an dem Grundstück um ein Geschäftsgeheimnis handelt und der Eigentümer Einwände dagegen erhebt, Ihnen mitzuteilen, wer Eigentümer und/oder Besitzer der Fläche ist. In dem Zusammenhang bitte ich Sie im ersten Schritt aber um Rückmeldung, ob Sie mit der Mitteilung Ihres Namens an den Eigentümer einverstanden sind und weiter, ob Sie einen förmlichen Bescheid wünschen, falls der Eigentümer einer Weitergabe der Informationen über die Eigentums- und Besitzverhältnisse widerspricht. Warum der Stadt die Besitzverhältnisse nicht bekannt sind, habe ich ja bereits oben zur ersten Frage beantwortet. Frage: Existiert für die Fläche ein B-Plan, wie ist die Fläche rechtlich eingeordnet ? Antwort: Es können ausschließlich Aussagen zur kommunalen Bauleitplanung getroffen werden. Es besteht kein Bebauungsplan. Im gesamtstädtischen Flächennutzungsplan ist die Fläche als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. Welche anderen rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. wegen der vormals bahnbetrieblichen Nutzung) bestehen, kann aktuell nicht beantwortet werden. Frage: Ist der Stadt bekannt, welche Vorhaben der Eigentümer mit der Fläche hat ? Antwort: Der Eigentümer ist mit keinem Vorhaben an die Stadt herangetreten. Frage: Falls ja, um welche Vorhaben handelt es sich ? Wann soll mit diesen begonnen werden? Wurde geprüft ob sich diese mit dem Artenschutz (Kreuzotter Schutzgebiet), Naturschutz und Umweltschutz vereinbaren lassen. Falls ja bitte ich um die Begründung. Falls nein ist eine Prüfung für die dortigen Vorhaben des Eigentümers vorgesehen ? Falls Nein bitte ich um eine Begründung. Antwort: Der Eigentümer ist nicht an die Stadt herangetreten. Daher erfolgten keine Prüfungen. Diese Nachricht ergeht, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Mit freundlichen Grüßen
Farina Melchert
AW: Ihre Mail vpm 11.Februar 2022 [#240591] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Antwort. Ich bitte…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Farina Melchert
Betreff
AW: Ihre Mail vpm 11.Februar 2022 [#240591]
Datum
7. April 2022 19:57
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Antwort. Ich bitte Sie nochmal mir die Frage zu beantworten welche juristische Person Eigentümmer des Gründstückes ist? Gerne können Sie dafür den Namen des formellen Antragstellers, den Betreiber der Plattform Frag den Staat, dem Eigentümer mitteilen. Falls der Eigentümer der Weitergaben der Daten widerspricht wünsche ich einen förmlichen Bescheid. Vielen Dank ! Mit der Antwort zur rechtlichen Einordnung der Fläche auf die sich meine Anfrage bezieht wurde meine Frage nicht beantwortet. So ist zwar wie Sie mir bereits mitgeteilt haben, die gesamte Fläche in dem Gebiet als "„Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. Jedoch hat sich meine Anfrage konkret auf die Fläche auf welcher die Wagengruppe Schlagloch steht bezogen. Daher bitte ich Sie mir auch konkret für die Fläche die rechtlichen Rahmenbedinungen (z.B. wegen der vormals bahnbetrieblichen Nutzung) zu nennen, welches Sie mir in ihrer Antwort nicht beantworten konnten. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritten Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Farina Melchert Anfragenr: 240591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240591/ Postanschrift Farina Melchert << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Ihre Mail vom 07.April 2022 Guten Tag Farina Melchert, ich bestätige den Eingang Ihrer Mail vom 07.April 2022. Na…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Ihre Mail vom 07.April 2022
Datum
8. April 2022 09:29
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Farina Melchert, ich bestätige den Eingang Ihrer Mail vom 07.April 2022. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie unaufgefordert eine entsprechende Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Kiel
Ihre Mail vom 07. April 2022 Guten Tag Farina Melchert, vor einer eventuellen Bekanntgabe des hier bekannten Eige…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Ihre Mail vom 07. April 2022
Datum
26. April 2022 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Farina Melchert, vor einer eventuellen Bekanntgabe des hier bekannten Eigentümers der Fläche, auf welcher die Wagengruppe Schlagloch steht, wird dieser von hier befragt, ob dort Bedenken gegen eine Weitergabe entsprechender Angaben bestehen. Ohne dem vorzugreifen und insofern vorsorglich, ist darauf aufmerksam zu machen, dass für die Gewährung von Informationen nach dem Informationszugangsgesetz gilt, dass nur diejenigen Informationen weitergegeben werden müssen, über die die Behörde auch gesichert verfügt. Auf Ihre Anfrage wird unaufgefordert zurückgekommen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Kiel
Informationsbegehren nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) Guten Tag Farina Melchert, im…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Informationsbegehren nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)
Datum
20. Mai 2022 06:44
Status
geschwärzt
1,5 MB
Guten Tag Farina Melchert, im Anhang erhalten Sie den Bescheid vom 16.05.2022 wie gewünscht per Mail. Mit freundlichen Grüßen