Sehr geehrter Herr Müller,
zu Ihrer E-Mail, mit der Sie die Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Birkenfeld ansprechen, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) wird der Zugang zu den bei den transparenzpflichtigen Stellen vorhandenen Informationen (sollten dem keine Belange nach den §§ 14 ff. LTranspG entgegenstehen) auf Antrag gewährt.
Vorhandene Informationen sind alle Informationen, die durch Heraussuchen aus Akten, Vorgängen oder Dateien zusammengetragen werden können (vgl. Ziffer 11.1.1 der Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz - VV-LTranspG). Eine rechtliche Prüfung bzw. Äußerung zu einem bestimmten Sachverhalt kann also nicht auf Grundlage des Landestransparenzgesetzes begehrt werden.
Eine Verpflichtung, nicht vorhandene Informationen bei anderen Stellen einzuholen, besteht nicht; vielmehr kann die angefragte Stelle, die nicht über die begehrte Information verfügt, den Antrag an die transparenzpflichtige Stelle weiterleiten, die über die begehrte Information verfügt oder die oder den Antragstellenden darauf hinweisen, sich an diese Stelle zu wenden (§ 11 Abs. 3 LTranspG).
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch weist die Bauleitplanung und damit auch die (vorbereitende) Flächennutzungsplanung den Gemeinden in eigener Verantwortung zu (sog. kommunale Planungshoheit). Vor diesem Hintergrund stellt § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB klar, dass niemand einen Anspruch auf Aufstellung eines Bauleitplans hat.
Rheinland-Pfalz hat die Flächennutzungsplanung den Verbandsgemeinden übertragen (vgl. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Verbandsgemeinde Birkenfeld ist also grundsätzlich selbst Trägerin der Flächennutzungsplanung.
Dies vorausgeschickt darf ich zu Ihrem Vorbringen auf die Internetseite der Verbandsgemeinde Birkenfeld zur Flächennutzungsplanung verweisen (Link: siehe: hier<
https://www.vg-birkenfeld.de/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan.html>). Auf dieser Internetseite stellt die Verbandsgemeinde Birkenfeld auch ihren Flächennutzungsplan als PDF-Dokument zum Download bereit. Für Informationen zur Flächennutzungsplanung wird hier auch ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld benannt. Es ist Ihnen selbstverständlich unbenommen, sich bei Fragen zur Flächennutzungsplanung an die Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld zu wenden.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass die Verbandsgemeinde Birkenfeld nicht der Rechtsaufsicht durch das Ministerium der Finanzen untersteht. Insoweit ist Aufsichtsbehörde die Kreisverwaltung Birkenfeld (vgl. § 118 Abs.1 Gemeindeordnung).
Mit freundlichen Grüßen