Flächenbedarfsplan für THW-Ortsverbände (Neubauten)

Flächenbedarfsplan für THW-Ortsverbände (Neubauten)

Ergebnis der Anfrage

Der jeweilige THW Landesverband orientiert sich bei der Bedarfsfeststellung am THW Musterraumbedarfsplan für Ortsverbände (THW MuRPL für OV). Dort werden unter anderem die örtliche Lage der Liegenschaft, die räumlichen bzw. flächenmäßigen Anforderungen an die Unterbringung von Helfer und Fahrzeuge sowie die benötigten Lagerflächen für Material berücksichtigt. Aufgrund dieser im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigenden Aspekte kann ich der Flächenbedarf verschiedener THW Ortsverbände erheblich unterscheiden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Flächenbedarfspla…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flächenbedarfsplan für THW-Ortsverbände (Neubauten) [#263133]
Datum
12. November 2022 13:01
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Flächenbedarfsplan für THW-Ortsverbände (Neubauten)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263133/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018-56/22; IFG-Antrag zum Flächenbedarfsplan für THW-Ortsverbände Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-56/22; IFG-Antrag zum Flächenbedarfsplan für THW-Ortsverbände
Datum
17. November 2022 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen mein Schreiben vom heutigen Tage zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen