Flaggtermine Schuljahr 2020/2021

1. die Termine, zu denen im Schuljahr 2020/21 an den Schulen geflaggt werden soll und die Beflaggungsart (Halb- oder Vollmast)
2. die Begründungen der jeweiligen Termine

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flaggtermine Schuljahr 2020/2021 [#188479]
Datum
8. Juni 2020 23:15
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Termine, zu denen im Schuljahr 2020/21 an den Schulen geflaggt werden soll und die Beflaggungsart (Halb- oder Vollmast) 2. die Begründungen der jeweiligen Termine
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein. Aus…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Flaggtermine Schuljahr 2020/2021 [#188479]
Datum
9. Juni 2020 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein. Aus dem Haus erhielt ich folgenden Hinweis: Schulen gehören zu den öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin. Hier gelten die Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin Zuständig ist Sen Inn: https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/verfassungs-und-verwaltungsrecht/hoheitszeichen/weitere-informationen/ Mit freundlichen Grüßen