Flucht vor G8?

Vor einigen Monaten war in einer großen Tageszeitung aus NRW zu lesen, dass Schüler lieber ein Berufskolleg besuchten, statt ein Gymnasium zu besuchen, an dem mittlerweile G8 verpflichtend ist.
Meines Wissensstand ist G8 nun verpflichtend.
Ich hätte gern alle Schüleranmeldungen an Gymnasien und im Vergleich dazu an Berufskollegs.
Die Zahlen hätte ich gern über einen Zeitraum von fünf Jahren. Sollten Ihnen statistische Auswertungen/Gutachten vorliegen, die die Vermutung bekräftigen, würde ich diese auch gern anfragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2013
  • Frist
    27. August 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Flucht vor G8?
Datum
24. Juli 2013 21:12
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor einigen Monaten war in einer großen Tageszeitung aus NRW zu lesen, dass Schüler lieber ein Berufskolleg besuchten, statt ein Gymnasium zu besuchen, an dem mittlerweile G8 verpflichtend ist. Meines Wissensstand ist G8 nun verpflichtend. Ich hätte gern alle Schüleranmeldungen an Gymnasien und im Vergleich dazu an Berufskollegs. Die Zahlen hätte ich gern über einen Zeitraum von fünf Jahren. Sollten Ihnen statistische Auswertungen/Gutachten vorliegen, die die Vermutung bekräftigen, würde ich diese auch gern anfragen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
26. Juli 2013 18:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für Ihre E-Mail vom 26. Juli 2013, in der Sie sich nach den Anmeldezahlen de…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Flucht vor G8?
Datum
7. August 2013 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für Ihre E-Mail vom 26. Juli 2013, in der Sie sich nach den Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Berufskollegs erkundigen, danke ich. Dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW liegen jedoch keine Zahlen zu den Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler vor. Auch Auswertungen oder Gutachten, aus denen sich Aussagen zu Ihrer Frage ableiten lassen könnten, sind hier nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andreas Lingnau --- Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Referat 115 - Schulstatistik Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Tel. 0211/5867-3024 Fax. 0211/5867-3220
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Sehr gehrter Herr Lingnau, ich danke Ihnen für die oben genannte E-Mail. Da diese jedoch joch keine Hinweise zu …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: AW: Flucht vor G8?
Datum
7. August 2013 10:38
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr gehrter Herr Lingnau, ich danke Ihnen für die oben genannte E-Mail. Da diese jedoch joch keine Hinweise zu meiner Fragestellung beitragen konnte, bitte ich mich darüber zu informieren, sobald dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW konkrete Zahlen vorliegen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
7. August 2013 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Lingnau, in meiner Anfrage bat ich dar…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung
Datum
7. August 2013 17:20
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Lingnau, in meiner Anfrage bat ich darum, sofern ihre Behörde nicht dafür zuständig ist, diese Anfrage bitte an die beteiligten Städte und Gemeinden mit Schulen weiter zu leiten. Da dies u.A. in mehreren großen Tageszeitungen diskutiert thematisiert wurde (1). Damit ist m.E. § 2 VermWertGebO NRW (3) (4) erfüllt. (1) http://www.fr-online.de/schule/flucht-vor-turbo-abitur-lieber-freiwillig-eine-ehrenrunde-als-stress-mit-g8,5024182,5199076.html ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Empfangsbestätigung Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Ihnen jedoch mit …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Empfangsbestätigung
Datum
8. August 2013 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Ihnen jedoch mit E-Mail vom 7. August 2013 bereits mitgeteilt, liegen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW keine Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler vor. Da die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler an den Schulen erhoben und verwaltet werden, ist auch zweifelhaft, dass derartige Daten bei den Kommunen vorliegen. Sollten Sie dennoch Kontakt zu den Kommunen des Landes aufnehmen wollen, haben Sie unter der URL http://www.mik.nrw.de/nc/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-adressen.html die Möglichkeit, mit den jeweiligen Bürgermeister/-innen in Kontakt zu treten. Darüber hinaus gibt es unter der URL http://www.schulministerium.nrw.de/BP/_suche1/SchuleSuchen/index.html die Möglichkeit, nach den Schulen des Landes in ausgewählten Regionen zu suchen. Der in Ihrer letzten E-Mail angeführte Artikel der Frankfurter Rundschau legt nahe, dass alternativ die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Berufskollegs für Sie von Interesse sein könnten. Diese Informationen können Sie etwa der Tabelle 2.1 der Veröffentlichung "Das Schulwesen in NRW aus quantitativer Sicht" entnehmen (URL: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Statistik/2012_13/StatUebers379-Quantita2012-2013.pdf). Für weitergehende statistische Informationen wenden Sie sich bitte an den schulstatistischen Auskunftsdienst von IT.NRW (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Klären Sie dort bitte auch, ob und ggf. in welchem Umfang Auswertungsanfragen im Rahmen der Amtlichen Schuldaten bearbeitet werden können. Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andreas Lingnau --- Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Referat 115 - Schulstatistik Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Tel. 0211/5867-3024 Fax. 0211/5867-3220

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AW: AW: Empfangsbestätigung Sehr geehrte Herr Lingnau, ich danke Ihnen. Allerdings wäre es noch toll gewesen w…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: AW: Empfangsbestätigung
Datum
13. August 2013 19:08
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Herr Lingnau, ich danke Ihnen. Allerdings wäre es noch toll gewesen wenn Sie mir die Links zu den Vorrahresberichten - den ich mittlerweile gefunden habe - der letzten Schuljahregänge geschickt hätten. Leider lässt sich anhand von statistischen Zahlen nur schwer etwas abschätzen, so dass man z.B. die Geburtenqoute mit in Relation ziehen muss. Eventuell liegt es in Ihrem Einflussbereich diese Anregung weiter zu leiten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in