Flüchtlinge aus Syrien seit 2011

Wie viele geflüchtete Menschen aus Syrien hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem Beginn des Krieges im Syrien 2011 aufgenommen und wie viele geflüchtete Menschen aus Syrien wurden bisher zurück in ihr Heimatland geschickt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • Ein:e Follower:in
Jan Oliver Beer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele g…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Jan Oliver Beer
Betreff
Flüchtlinge aus Syrien seit 2011 [#159844]
Datum
25. Juli 2019 12:34
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele geflüchtete Menschen aus Syrien hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem Beginn des Krieges im Syrien 2011 aufgenommen und wie viele geflüchtete Menschen aus Syrien wurden bisher zurück in ihr Heimatland geschickt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Oliver Beer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jan Oliver Beer
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Beer, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 25.07.2019, welche hier unter…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Flüchtlinge aus Syrien seit 2011 [#159844]
Datum
25. Juli 2019 15:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Beer, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 25.07.2019, welche hier unter dem Aktenzeichen 829 geführt wird (bitte stets angeben). Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zu beantworten. Bedauerlicherweise kann es wegen eines derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens jedoch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Beer, Auf der Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind die von Ihnen begehrt…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
IFG 829: Flüchtlinge aus Syrien seit 2011 [#159844]
Datum
5. August 2019 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beer, Auf der Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind die von Ihnen begehrten Informationen abrufbar. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trägt dem gestiegenen Informationsanforderungen seitens der Öffentlichkeit, der Bürger und Bürgerinnen dergestalt Rechnung, dass im breiten Spektrum Informationen-Zahlen-Daten-Fakten unter www.bamf.de öffentlich zugänglich gemacht wurden und werden. Laufend aktualisiert, mit Aufbereitung in Schaubildern, mit fachlich versierten Kommentierungen etc. So finden sie unter dem Button "Infothek" eine eigene Rubrik "Statistik" - hier sollten Sie bezüglich Ihrer Fragestellungen entsprechende Aufstellungen finden. Gemäß § 9 Abs. 3 Alt. 2 IFG kann einem Antragsteller zugemutet werden, sich die begehrten Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen. Gerne sende ich Ihnen anbei die entsprechenden Links: Ausgaben von "Das Bundesamt in Zahlen" finden Sie unter http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/Asylzahlen/BundesamtInZahlen/bundesamt-in-zahlen-node.html und die "Migrationsberichte" und http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Forschung/Ergebnisse/Migrationsberichte/migrationsberichte-node.html?gtp=1663594_unnamed%253D2 . Die Frage nach "Abschiebungen" kann das BAMF als nicht zuständige Behörde nicht beantworten. Mit freundlichem Gruß