Flüchtlinge in der Bundeswehr

werden in der Bundeswehr auch Flüchtlinge oder Ausländer bzw anerkannte Asylanten aufgenommen, bzw sind diese schon im Einsatz?
Vielen Dank für Ihre Mühe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: werden in der Bu…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flüchtlinge in der Bundeswehr [#20445]
Datum
22. Februar 2017 10:44
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
werden in der Bundeswehr auch Flüchtlinge oder Ausländer bzw anerkannte Asylanten aufgenommen, bzw sind diese schon im Einsatz? Vielen Dank für Ihre Mühe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff: Flüchtlinge in der Bundeswehr [#20445]; hier: Empfangsbestätigung Bezug: Ihre IFG-Anfrag…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Flüchtlinge in der Bundeswehr [#20445]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
28. Februar 2017 10:38
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Flüchtlinge in der Bundeswehr [#20445]; hier: Empfangsbestätigung Bezug: Ihre IFG-Anfrage vom 22.02.2017 (Eingang hier: 24.02.2017) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.a. Anfrage. Nach Abschluss der Ermittlungen zu Ihrer Fragestellung werde ich unaufgefordert nochmals auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. Februar 2017 erfragen …
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Flüchtlinge in der Bundeswehr [#20445]
Datum
8. März 2017 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. Februar 2017 erfragen Sie, ob in die Bundeswehr auch Flüchtlinge/anerkannte Asylanten aufgenommen werden bzw. ob diese schon im Einsatz sind. Das ist nicht der Fall - die Bundeswehr stellt keine Flüchtlinge/anerkannte Asylanten ein. Allerdings führt die Bundeswehr in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit eine Initiative durch, deren Ziel es ist, anerkannten syrischen Flüchtlingen zivile Kenntnisse und Fertigkeiten unterhalb der Ebene deutscher Berufsqualifikationen zu vermitteln, die zum Wiederaufbau ihres Landes beitragen können. Außerdem soll die Teilnahme an der Ausbildungsinitiative der Bundeswehr syrischen Flüchtlingen dabei helfen, eigene Kompetenzen festzustellen, um die Teilnahme am deutschen Arbeitsmarkt zu fördern oder Anhaltspunkte für die Wahl einer Berufsausbildung zu liefern. In den seit Ende August 2016 stattfindenden Lehrgängen erhalten syrische Flüchtlinge an verschiedenen Standorten der Bundeswehr die Möglichkeit, Ausbildungsmodule mit technischer, handwerklicher und sanitätsdienstlicher Ausrichtung zu besuchen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/archiv/!ut/p/z1/hVBLCsIwED2LF-ikkba6TKgFoZaioiYbiU3QaE0kxOrCw5sguBNn8eB95jEMcNgBN2LQR-G1NaIPnPF8Tyf1usZTjNc5LhFpCZ1n1QyjNocNbP9FeLDRjyEIVlIBCx3Fz44shIADPzxwr80FWGfNoJxXMqpSJYErH9Er43XAoxPeuuRmne-jc3cuOImWwFBa0hR_D0hfpKRkXI8LVM7pMhaexSCe313RxVcAOwkje9XajnyE27WaNE02LMho9AbpxA-U/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T62D0APABI5FE2050 Bei der Ausbildungsinitiative handelt es sich um ein Kooperationsprojekt der Bundeswehr mit der Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Demnach besteht zwischen der Bundeswehr und den teilnehmenden Flüchtlingen kein Beschäftigungsverhältnis. Während der Durchführung der Maßnahme beziehen die Teilnehmenden weiterhin Arbeitslosengeld II. Mit freundlichen Grüßen