Flüchtlinge in der Schule

1. Entstehen der Stadt für die Unterbringung der Flüchtlingen in Lengerich in den Kaufmännischen Schulen Tecklenburger Land kosten? Wenn ja, in welcher Höhe ca.?
2. Wie viele Flüchtlingen gibt es bereits in der Stadt? Wie viele kommen nach aktuellen Erkenntnissen noch?
3. Werden ehrenamtlich Helfer zur Betreuung gesucht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Lengerich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flüchtlinge in der Schule [#9176]
Datum
8. April 2015 22:44
An
Kommunalverwaltung Lengerich
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Entstehen der Stadt für die Unterbringung der Flüchtlingen in Lengerich in den Kaufmännischen Schulen Tecklenburger Land kosten? Wenn ja, in welcher Höhe ca.? 2. Wie viele Flüchtlingen gibt es bereits in der Stadt? Wie viele kommen nach aktuellen Erkenntnissen noch? 3. Werden ehrenamtlich Helfer zur Betreuung gesucht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Lengerich
Sehr geehrtAntragsteller/in   Die von Ihnen gestellten Fragen kann ich wie folgt beantworten:   Zu 1: Der Sta…
Von
Kommunalverwaltung Lengerich
Betreff
Flüchtlinge in der Schule
Datum
10. April 2015 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in   Die von Ihnen gestellten Fragen kann ich wie folgt beantworten:   Zu 1: Der Stadt Lengerich entstehen keine Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung "Bahnhofstr. 105".   Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Steinfurt.     Zu 2: Lt. telefonischer Anfrage im hiesigen Bürgerbüro befinden sich mit Stand heute 146 Flüchtlinge im Berufskolleg.   Ob weitere hinzu kommen, kann beim Kreis Steinfurt hinterfragt werden.     Zu 3: Dies bitte auch beim Kreis Steinfurt hinterfragen.     Die Hotline des Kreises lautet: 01 60 - 52 28 368.     Mit freundlichem Gruß Dirk Vietmeier     Dirk Vietmeier Stadt Lengerich Soziales Tecklenburger Str 2/4 49525 Lengerich Tel.: +49 5481 33-216 Fax: +49 5481 33-7216 eMail: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> ] Gesendet: Mittwoch, 8. April 2015 22:45 An: Zentraler Posteingang Betreff: Flüchtlinge in der Schule [#9176]   Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG   Sehr geehrte Damen und Herren,   bitte senden Sie mir Folgendes zu:   1. Entstehen der Stadt für die Unterbringung der Flüchtlingen in Lengerich in den Kaufmännischen Schulen Tecklenburger Land kosten? Wenn ja, in welcher Höhe ca.? 2. Wie viele Flüchtlingen gibt es bereits in der Stadt? Wie viele kommen nach aktuellen Erkenntnissen noch? 3. Werden ehrenamtlich Helfer zur Betreuung gesucht?   Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).   Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.   Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.   Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.   Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.   Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.   Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.   Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!     Mit freundlichen Grüßen