Flüchtlingsaufnahme per Flug

Wieviele "Flüchtlinge" in den Jahren 2017-2020 nach Deutschland eingeflogen wurden - nach Jahr differenziert. Sofern möglich differenzieren Sie bitte noch nach Bundesländern. Mir ist bewusst, dass es sich bei den Personen rechtlich nicht um Flüchtlinge handelt, ich stelle auf die Berichterstattung der Medien ab.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele "Flüchtlinge…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flüchtlingsaufnahme per Flug [#221749]
Datum
2. Juni 2021 14:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele "Flüchtlinge" in den Jahren 2017-2020 nach Deutschland eingeflogen wurden - nach Jahr differenziert. Sofern möglich differenzieren Sie bitte noch nach Bundesländern. Mir ist bewusst, dass es sich bei den Personen rechtlich nicht um Flüchtlinge handelt, ich stelle auf die Berichterstattung der Medien ab.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221749/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3020 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informat…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Flüchtlingsaufnahme per Flug [#221749] (#3020)
Datum
2. Juni 2021 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#3020 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Für die weitere Bearbeitung des Antrages bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte lassen Sie mir die Informationen - sofern diese digital vorliegen - per Mail …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Flüchtlingsaufnahme per Flug [#221749] (#3020) [#221749]
Datum
4. Juni 2021 16:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte lassen Sie mir die Informationen - sofern diese digital vorliegen - per Mail zukommen. Für den Fall einer Gebührenpflicht bitte ich vorab um Auskunft, wie hoch die Gebühren Ihrer Schätzung nach sein werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221749/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3020 Sehr Antragsteller/in die von mir in meiner Mail vom 02.06.21 erbetene Postanschrift ist für…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Flüchtlingsaufnahme per Flug [#221749] (#3020)
Datum
7. Juni 2021 09:33
Status
ZII4-13002/4#3020 Sehr Antragsteller/in die von mir in meiner Mail vom 02.06.21 erbetene Postanschrift ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir diese unter Angabe des obigen Aktenzeichens mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> senden. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen