Flüchtlingshilfe wird zu einer Daueraufgabe für die Bundeswehr

Alle Weisungen, Erlasse und sonstige Unterlagen, aus denen ersichtlich wird, dass die Ministerin die Flüchtlingshilfe zur Daueraufgabe der Bundeswehr bzw. zu einer wichtigen zusätzlichen Aufgabe für die Bundeswehr gemacht hat, wie die Presse berichtet. Angefordert werden auch diesbezügliche juristische Prüfungen und Rechtsgutachten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2015
  • Frist
    11. Dezember 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Weisungen, …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Flüchtlingshilfe wird zu einer Daueraufgabe für die Bundeswehr [#11868]
Datum
9. November 2015 20:52
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Weisungen, Erlasse und sonstige Unterlagen, aus denen ersichtlich wird, dass die Ministerin die Flüchtlingshilfe zur Daueraufgabe der Bundeswehr bzw. zu einer wichtigen zusätzlichen Aufgabe für die Bundeswehr gemacht hat, wie die Presse berichtet. Angefordert werden auch diesbezügliche juristische Prüfungen und Rechtsgutachten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
513,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Az. 09-02-00 zu Händen Herrn Hettfleisch [#11868] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreib…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. 09-02-00 zu Händen Herrn Hettfleisch [#11868]
Datum
10. Dezember 2015 23:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.12.2015. Verstehe ich Sie richtig, dass die Flüchtlingshilfe entgegen entsprechender Berichte nicht zur (verfassungswidrigen) Daueraufgabe für die Bundeswehr wird? (vgl. Lucks, NVwZ 2015, 1648, 1650) Ist es richtig, dass Ihnen keine IFG-pflichtigen Dokumente vorliegen, die meine Anfrage betreffen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Flüchtlingshilfe Daueraufgabe Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihr Schreiben vom 10. Dezember 2015 danke ich Ihnen …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Flüchtlingshilfe Daueraufgabe
Datum
6. Januar 2016 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihr Schreiben vom 10. Dezember 2015 danke ich Ihnen und teile hierzu mit: Ihr Verständnis ist richtig, dass die Amtshilfeleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen keine Daueraufgabe der Bundeswehr sind. In diesem Zusammenhang gibt es auch keine nach dem Informationsfreiheitsgesetz relevanten Dokumente. Mit freundlichem Gruß In Vertretung Richardt