Fluchtursachenbekämpfung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Gibt es spezifische Pläne zur Fluchtursachenbekämpfung und welche sind das?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    7. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es spezifis…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fluchtursachenbekämpfung [#55673]
Datum
5. Februar 2019 01:00
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es spezifische Pläne zur Fluchtursachenbekämpfung und welche sind das?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail-Schreiben vom 5. Februar, in dem Sie Informationen zu &quo…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema Fluchtursachenbekämpfung
Datum
4. März 2019 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail-Schreiben vom 5. Februar, in dem Sie Informationen zu "spezifischen Plänen zur Fluchtursachenbekämpfung" erbeten haben. Die deutsche Flucht- und Migrationspolitik ist eng verbunden mit der europäischen Flucht- und Migrationspolitik. Zentrale Zielsetzungen der deutschen und europäischen Flucht- und Migrationspolitik sind unter anderem die Ursachen von Flucht zu mindern und den Ursachen irregulärer Migration entgegenzuwirken. Dabei arbeiten Deutschland und die EU eng mit Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern zusammen. Hauptursachen von Flucht sind Krieg, Gewalt, Terrorismus und politische Verfolgung. Ursachen für Migration sind häufig ökonomischer Natur. Schlechte Regierungsführung, Korruption, Ungleichheit, Diskriminierung, Folgen des Klimawandels sowie allgemein schlechte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Mangel an Perspektiven sind Beispiele für strukturelle Ursachen, die Dynamiken von Flucht und Migration auslösen oder verstärken können. Den multikausalen Ursachen von Flucht und Migration sind entsprechend jeweils mit ganzheitlichen Antworten zu begegnen. Ein Schwerpunkt der Bemühungen des Auswärtigen Amts (AA) ist die Entschärfung von Konflikten in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der EU und den Vereinten Nationen (VN), vor allem durch politische Initiativen zur Stabilisierung in fragilen Kontexten. Ferner sind Friedensförderung, Krisenprävention, Konfliktnachsorge, Stärkung der Menschenrechte wichtige Politikfelder, um Fluchtursachen zu mindern. Des Weiteren setzt sich die deutsche Außenpolitik unter anderem für Demokratie, gute Regierungsführung und Rechtstaatlichkeit sowie für eine nachhaltige Klimapolitik und die Bekämpfung von Armut in den Herkunftsstaaten ein. Einen wichtigen Beitrag in diesen Themenfeldern leistet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Beispielhaft werden nachfolgend zwei zentrale Felder aufgeführt, in denen die europäische Flucht- und Migrationspolitik vor Ort und in den Regionen ansetzt beziehungsweise mit Maßnahmen unterstützt. Der Valletta-Gipfel vom November 2015 bekräftigte den gemeinsamen Willen der europäischen und afrikanischen Staaten, unter anderem auf die gestiegene Zahl von Flüchtlingen und Asylantragstellern sowie von irregulären Migranten zu reagieren und gemeinsam die Migrationsbewegungen in allen ihren Aspekten zu steuern und sich dabei von den Grundsätzen der Solidarität, Partnerschaft und geteilter Verantwortung leiten zu lassen. Der im Rahmen der Valletta-Konferenz gegründete EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) hat mittlerweile ein Volumen 4,2Mrd. EUR. Er dient der Umsetzung des Valletta-Aktionsplans, der 5 Ziele verfolgt. Eines dieser fünf Ziele ist die Minderung der Ursachen von Flucht und von irregulärer Migration. Deutschland ist größter bilateraler Geber des EUTF. Ebenfalls im Rahmen der EU Migrationsagenda wurde im Juni 2016 der External Investment Plan (EIP) für EU-Drittländer entwickelt. Das übergreifende Ziel des EIP ist die Förderung der nachhaltigen Entwicklung (Agenda 2030), die Minderung der Ursachen von Flucht und von irregulärer Migration sowie die nachhaltige Wiedereingliederung zurückgekehrter Migranten in ihre Heimatländer durch private und öffentliche Investitionen zunächst in Afrika sowie in der EU-Nachbarschaft. Für den EIP erfolgt eine Finanzierung von 3,55 Mrd. EUR an EU-Mitteln; durch Mischung mit privatem Kapital sollen 44 Mrd. EUR an Investitionen mobilisiert werden. Damit setzt die deutsche und europäische Flucht- und Migrationspolitik in großem Umfang in den Herkunftsregionen an, um Fluchtursachen zu mindern und Migrationsursachen entgegenzuwirken. Gerne möchte ich Sie auch auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage des Bundestags "Effiziente und nachhaltige Bekämpfung von Fluchtursachen" (Drucksache 19/3648) hinweisen, abrufbar unter folgendem Link: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP… Mit freundlichen Grüßen