Sehr
geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihr E-Mail-Schreiben vom 5. Februar, in dem Sie Informationen zu "spezifischen Plänen zur Fluchtursachenbekämpfung" erbeten haben.
Die deutsche Flucht- und Migrationspolitik ist eng verbunden mit der europäischen Flucht- und Migrationspolitik. Zentrale Zielsetzungen der deutschen und europäischen Flucht- und Migrationspolitik sind unter anderem die Ursachen von Flucht zu mindern und den Ursachen irregulärer Migration entgegenzuwirken. Dabei arbeiten Deutschland und die EU eng mit Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern zusammen.
Hauptursachen von Flucht sind Krieg, Gewalt, Terrorismus und politische Verfolgung. Ursachen für Migration sind häufig ökonomischer Natur. Schlechte Regierungsführung, Korruption, Ungleichheit, Diskriminierung, Folgen des Klimawandels sowie allgemein schlechte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Mangel an Perspektiven sind Beispiele für strukturelle Ursachen, die Dynamiken von Flucht und Migration auslösen oder verstärken können. Den multikausalen Ursachen von Flucht und Migration sind entsprechend jeweils mit ganzheitlichen Antworten zu begegnen.
Ein Schwerpunkt der Bemühungen des Auswärtigen Amts (AA) ist die Entschärfung von Konflikten in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der EU und den Vereinten Nationen (VN), vor allem durch politische Initiativen zur Stabilisierung in fragilen Kontexten. Ferner sind Friedensförderung, Krisenprävention, Konfliktnachsorge, Stärkung der Menschenrechte wichtige Politikfelder, um Fluchtursachen zu mindern.
Des Weiteren setzt sich die deutsche Außenpolitik unter anderem für Demokratie, gute Regierungsführung und Rechtstaatlichkeit sowie für eine nachhaltige Klimapolitik und die Bekämpfung von Armut in den Herkunftsstaaten ein. Einen wichtigen Beitrag in diesen Themenfeldern leistet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Beispielhaft werden nachfolgend zwei zentrale Felder aufgeführt, in denen die europäische Flucht- und Migrationspolitik vor Ort und in den Regionen ansetzt beziehungsweise mit Maßnahmen unterstützt.
Der Valletta-Gipfel vom November 2015 bekräftigte den gemeinsamen Willen der europäischen und afrikanischen Staaten, unter anderem auf die gestiegene Zahl von Flüchtlingen und Asylantragstellern sowie von irregulären Migranten zu reagieren und gemeinsam die Migrationsbewegungen in allen ihren Aspekten zu steuern und sich dabei von den Grundsätzen der Solidarität, Partnerschaft und geteilter Verantwortung leiten zu lassen. Der im Rahmen der Valletta-Konferenz gegründete EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) hat mittlerweile ein Volumen 4,2Mrd. EUR. Er dient der Umsetzung des Valletta-Aktionsplans, der 5 Ziele verfolgt. Eines dieser fünf Ziele ist die Minderung der Ursachen von Flucht und von irregulärer Migration. Deutschland ist größter bilateraler Geber des EUTF.
Ebenfalls im Rahmen der EU Migrationsagenda wurde im Juni 2016 der External Investment Plan (EIP) für EU-Drittländer entwickelt. Das übergreifende Ziel des EIP ist die Förderung der nachhaltigen Entwicklung (Agenda 2030), die Minderung der Ursachen von Flucht und von irregulärer Migration sowie die nachhaltige Wiedereingliederung zurückgekehrter Migranten in ihre Heimatländer durch private und öffentliche Investitionen zunächst in Afrika sowie in der EU-Nachbarschaft. Für den EIP erfolgt eine Finanzierung von 3,55 Mrd. EUR an EU-Mitteln; durch Mischung mit privatem Kapital sollen 44 Mrd. EUR an Investitionen mobilisiert werden.
Damit setzt die deutsche und europäische Flucht- und Migrationspolitik in großem Umfang in den Herkunftsregionen an, um Fluchtursachen zu mindern und Migrationsursachen entgegenzuwirken.
Gerne möchte ich Sie auch auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage des Bundestags "Effiziente und nachhaltige Bekämpfung von Fluchtursachen" (Drucksache 19/3648) hinweisen, abrufbar unter folgendem Link:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP…
Mit freundlichen Grüßen