Flug des Bundespolizei-Hubschrauber D-HLTR in Richtung Kroation am 06.05.20

Am 06.05.20 startete der Bundespolizei-Hubschrauber mit dem Luftfahrzeugkennzeichen D-HLTR (ICAO 3DF1AB) gegen 06:10 Ortszeit bei der Bundespolizei-Fliegerstaffel in Fuhlendorf.
Gegen 08:00 Ortszeit erfolgte eine Zwischenlandung beim Stützpunkt des Bundespolizei-Flugdienstes in Bautzen.
Danach erfolgte der Weiterflug Richtung Kroation.

Der Flugverlauf kann weitgehend nachvollzogen werden unter:
https://tar1090.adsbexchange.com/?icao=3df1ab&lat=46.970&lon=10.886&zoom=5.4&showTrace=2020-05-06

Meine Fragen:

1) Was ist der Grund für diesen außergewöhnlich langen Flug ?

2) Steht der Flug im Zusammenhang mit den Einsätzen der Bundespolizei zum Schutz der europäischen Außengrenzen (Frontex) ?

3) Nach meiner Einschätzung wäre ein Flächenflugzeug für derartige Entfernungen besser geeignet (d.h. energie-effizienter und kostengünstiger) als ein Hubschrauber.
Was spricht hier konkret für den Einsatz eines Hubschraubers ?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 06.05.20 startet…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flug des Bundespolizei-Hubschrauber D-HLTR in Richtung Kroation am 06.05.20 [#188060]
Datum
5. Juni 2020 13:59
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 06.05.20 startete der Bundespolizei-Hubschrauber mit dem Luftfahrzeugkennzeichen D-HLTR (ICAO 3DF1AB) gegen 06:10 Ortszeit bei der Bundespolizei-Fliegerstaffel in Fuhlendorf. Gegen 08:00 Ortszeit erfolgte eine Zwischenlandung beim Stützpunkt des Bundespolizei-Flugdienstes in Bautzen. Danach erfolgte der Weiterflug Richtung Kroation. Der Flugverlauf kann weitgehend nachvollzogen werden unter: https://tar1090.adsbexchange.com/?icao=3df1ab&lat=46.970&lon=10.886&zoom=5.4&showTrace=2020-05-06 Meine Fragen: 1) Was ist der Grund für diesen außergewöhnlich langen Flug ? 2) Steht der Flug im Zusammenhang mit den Einsätzen der Bundespolizei zum Schutz der europäischen Außengrenzen (Frontex) ? 3) Nach meiner Einschätzung wäre ein Flächenflugzeug für derartige Entfernungen besser geeignet (d.h. energie-effizienter und kostengünstiger) als ein Hubschrauber. Was spricht hier konkret für den Einsatz eines Hubschraubers ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188060 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
IFG Antrag - Flug des Bundespolizei-Hubschrauber D-HLTR in Richtung Kroatien am 06.05.20 [#188060] 71 - 10 00 11- …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag - Flug des Bundespolizei-Hubschrauber D-HLTR in Richtung Kroatien am 06.05.20 [#188060]
Datum
8. Juni 2020 08:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11- 0003 - 20-26 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 05.06.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 05.06.2020 ist zuständigkeitshalber hier, bei de…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: Flug des Bundespolizei-Hubschrauber D-HLTR in Richtung Kroation am 06.05.20 [#188060]
Datum
10. Juni 2020 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 05.06.2020 ist zuständigkeitshalber hier, bei der Bundespolizei-Fliegerstaffel in Fuhlendorf, gelandet. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an den Aufgaben der Bundespolizei im Allgemeinen und denen des Flugdienstes der Bundespolizei im Speziellen. Sehr gerne beantworten wir Ihnen die Ihrerseits zwischenzeitlich zu unterschiedlichsten Themen gestellten Fragen. Dies können Sie sicherlich bestätigen. Ihrem Auskunftsersuchen bezüglich des von Ihnen beobachteten Bundespolizeihubschraubers kann ich jedoch nicht entsprechen. Der in Rede stehende Hubschrauber wird gem. § 8 Abs. 1 BPolG im Ausland verwendet, der konkret dahinter stehende Einsatz unterliegt den einschlägigen Ausnahmen zum IFG. Demnach kann der Informationsanspruch beschränkt werden, insbesondere durch öffentliche Belange. Gem. § 3 Nr. 4 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) kann der Informationszugang beschränkt werden, wenn die relevanten Informationen der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Im vorliegenden Fall unterliegen alle Dokumente, die u.a. auch den Einsatz des Hubschraubers D-HLTR definieren, dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch) und dürfen somit, genauso, wie alle im unmittelbaren Zusammenhang damit stehenden sonstigen Informationen, nur den berechtigten Stellen und Personen zugänglich gemacht werden. Sie, sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gehören in diesem konkreten Einzelfall ausnahmsweise nicht zum Kreise der Berechtigten Adressaten der erbetenen Informationen. Ich bitte um Verständnis und verbleibe mit besten Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage, auch an die involvierten Kollegen. M…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Flug des Bundespolizei-Hubschrauber D-HLTR in Richtung Kroation am 06.05.20 [#188060]
Datum
10. Juni 2020 12:18
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage, auch an die involvierten Kollegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188060