Flugbereitschaft zu Wahlkampfzwecken

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft
- Eine Übersicht sämtlicher Termine, an denen die Flugbereitschaft in den Monaten Juli, August und September von BK Merkel genutzt wurde, ohne dass der Zweck der Reise einen direkten Bezug zu ihrem Amt als Bundeskanzlerin hatte. Aus der Übersicht soll auch hervorgehen, wie hoch die Kosten der einzelnen Reisen waren und wer die Kosten übernahm.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. August 2017
  • Frist
    22. September 2017
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Richtlinien für…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Flugbereitschaft zu Wahlkampfzwecken [#24395]
Datum
21. August 2017 20:20
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft - Eine Übersicht sämtlicher Termine, an denen die Flugbereitschaft in den Monaten Juli, August und September von BK Merkel genutzt wurde, ohne dass der Zweck der Reise einen direkten Bezug zu ihrem Amt als Bundeskanzlerin hatte. Aus der Übersicht soll auch hervorgehen, wie hoch die Kosten der einzelnen Reisen waren und wer die Kosten übernahm. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Anfrage [Eingangsbestätigung]
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage
Datum
4. September 2017
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
bkamt-eingang.pdf
132,6 KB
[Eingangsbestätigung]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
Anfrage Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 21. August 2017 beantragten Sie u.a. aufgrund des Informations…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage
Datum
14. November 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 21. August 2017 beantragten Sie u.a. aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung: 1. der Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft und 2. einer Übersicht sämtlicher Termine, an denen die Flugbereitschaft in den Monaten Juli, August und September von BK Merke/ genutzt wurde, ohne dass der Zweck der Reise einen direkten Bezug zu ihrem Amt als Bundeskanzlerin hatte. Aus der Übersicht soll auch hervorgehen, wie hoch die Kosten der einzelnen Reisen waren und wer die Kosten übernahm. Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Zu Ihrem Antrag unter 1. erhalten Sie Zugang zu dem unter I. aufgeführten Dokument. 2. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. 3. Die Kosten des Verfahrens werden auf 15,00 EUR festgesetzt. Gründe: I. Sie erhalten gemäߧ 1 Abs. 1 IFG als Anlage zu diesem Bescheid eine Kopie der Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft II. Im Übrigen ist Ihr Antrag abzulehnen, da im Bundeskanzleramt keine amtlichen Informationen über die Nutzung der Flugbereitschaft durch die Bundeskanzlerin in nicht amtlicher Funktion vorliegen. Der in § 1 Abs. 1 IFG eröffnete Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen ist auf diejenigen Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhanden sind. Eine Informationsbeschaffungspflicht wird im IFG nicht normiert. 111. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 10 IFG. Danach werden für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Kosten erhoben. Da Ihr Antrag auf Herausgabe von Unterlagen gerichtet ist, richten sich die Bearbeitungsgebühren nach § 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit der Anlage Teil A, Ziff. 2.1 zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Hiernach ist ein Gebührenrahmen von 15,00 EUR bis 125,00 EUR vorgesehen. Grundsätzlicher Ausgangspunkt für die Gebührenfestsetzung innerhalb dieses Rahmens ist der Verwaltungsaufwand in Form von Personal- und Sachkosten. Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist insoweit kein erheblicher Aufwand entstanden. Die Gebühr wird daher am unteren Rand des Gebührenrahmens und zwar konkret auf 15,00 EUR festgesetzt. Sie werden gebeten, die Kosten von 15,00 EUR unter Angabe des Verwendungszwecks: [] Mit freundlichen Grüßen