Flugbereitschaft zu Wahlkampfzwecken
Antrag nach dem IFG/UIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft
- Eine Übersicht sämtlicher Termine, an denen die Flugbereitschaft in den Monaten Juli, August und September von BK Merkel genutzt wurde, ohne dass der Zweck der Reise einen direkten Bezug zu ihrem Amt als Bundeskanzlerin hatte. Aus der Übersicht soll auch hervorgehen, wie hoch die Kosten der einzelnen Reisen waren und wer die Kosten übernahm.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. August 2017
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22. September 2017
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