Flugbetrieb in Nörvenich

Wie viele Flugstunden, mit welchen Flugzeugtypen, von welchen weiteren Standorten, aus welchen Staaten und in welcher Mission und über welches Gebiet gingen vom Militärflugplatz Nörvenich vom 1. Januar 2019 bis heute aus? Zu welchen Urzeiten fanden die Flüge statt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2019
  • Frist
    3. September 2019
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Heinz Krüger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele F…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Heinz Krüger
Betreff
Flugbetrieb in Nörvenich [#162194]
Datum
1. August 2019 09:48
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Flugstunden, mit welchen Flugzeugtypen, von welchen weiteren Standorten, aus welchen Staaten und in welcher Mission und über welches Gebiet gingen vom Militärflugplatz Nörvenich vom 1. Januar 2019 bis heute aus? Zu welchen Urzeiten fanden die Flüge statt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinz Krüger <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Heinz Krüger
Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az 39-22-17/-1096 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.08.2019 (s.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Flugbetrieb in Nörvenich [#162194]
Datum
1. August 2019 15:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

R I 1 Az 39-22-17/-1096 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.08.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Krüger, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 1. August 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1096 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1096 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Flugbetrieb in Nörvenich [#162194]
Datum
13. August 2019 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1096 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.08.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1096 vom 01.08.2019 Sehr geehrter Herr Krüger, mit Schreiben vom 1. August 2019 (Bezug 1.) beantragten Sie unter Hinweis auf das IFG die Übersendung folgender Angaben: "Wie viele Flugstunden, mit welchen Flugzeugtypen, von welchen weiteren Standorten, aus welchen Staaten und in welcher Mission und über welches Gebiet gingen vom Militärflugplatz Nörvenich vom 1. Januar 2019 bis heute aus? Zu welchen Urzeiten fanden die Flüge statt?" Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei jedoch ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Zu den von Ihnen vorliegend erfragten antragsgegenständlichen Angaben liegen hier weder entsprechende Übersichten vor noch werden diese Daten statistisch erfasst. Ebenso werden diese Angaben nicht Bestandteil von Verwaltungsvorgängen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb auftreten und zur Aufklärung im Einzelfall ein entsprechender Vorgang angelegt wird. Demzufolge müsste eine Aufschlüsselung in der von Ihnen gewünschten Form erst erstellt werden, worauf jedoch nach dem IFG kein Anspruch besteht, da das IFG weder eine Informationsbeschaffungspflicht noch eine Verpflichtung zur systematischen Aufbereitung von Informationen begründet. Vor diesem Hintergrund entfällt das IFG als Anspruchsgrundlage für Ihre vorstehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Heinz Krüger
Sehr geehrte<< Anrede >> Die Frage ist zwar nicht beantwortet worden und dennoch nicht abgeschlossen.…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Heinz Krüger
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Flugbetrieb in Nörvenich [#162194]
Datum
24. August 2019 12:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Die Frage ist zwar nicht beantwortet worden und dennoch nicht abgeschlossen. Ich werde mich in Kürze dazu detaillierter äußern. Mit freundlichen Grüßen Heinz Krüger Anfragenr: 162194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>