Flugbewegungen Nato Tanker über dem Niederrhein

heute, Dienstag 18.05.21, finden wieder Luftbetankungen der Nato über dem Niederrhein statt, ab ca. 21 Uhr.
Warum finden diese am spàten Abend statt, warum über bewohntem Gebiet und warum nicht über der Nordsee?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
Olaf Jonen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: heute, Dienstag 1…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Olaf Jonen
Betreff
Flugbewegungen Nato Tanker über dem Niederrhein [#220644]
Datum
18. Mai 2021 23:03
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
heute, Dienstag 18.05.21, finden wieder Luftbetankungen der Nato über dem Niederrhein statt, ab ca. 21 Uhr. Warum finden diese am spàten Abend statt, warum über bewohntem Gebiet und warum nicht über der Nordsee?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olaf Jonen Anfragenr: 220644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220644/ Postanschrift Olaf Jonen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Jonen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1602 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr An…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Flugbewegungen Nato Tanker über dem Niederrhein [#220644]
Datum
19. Mai 2021 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1602 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Mai 2021 Sehr geehrter Herr Jonen, ich bedanke mich für Ihre Email vom 18. Mai 2021 (Bezug). Darin wandten Sie sich mit der Bitte um Beantwortung Ihrer auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Anfrage an das BMVg. Ihre Fragen sind nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Amtliche Informationen sind nach § 2 Nr. 1 IFG amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, die Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind. Mit Ihren Fragestellungen begehren Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG, sondern bitten um Mitteilung von Kenntnis- und Sachständen, Bewertungen sowie Hintergrundinformationen zu einem Sachverhalt. Vor diesem Hintergrund entfällt das IFG als Anspruchsgrundlage für Ihre Anfrage. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihre Anfrage an das Luftfahrtamt der Bundeswehr mit der Bitte um Prüfung und weitere Bearbeitung weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Ihr Schreiben vom 20.05.2021; +0778/21+ Sehr geehrter Herr Jonen, Im Anhang übersendet Luftfahrtamt der Bundesweh…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihr Schreiben vom 20.05.2021; +0778/21+
Datum
27. Mai 2021 11:33
Status
geschwärzt
1,7 MB
Sehr geehrter Herr Jonen, Im Anhang übersendet Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flugbetriebs- und Informationszentrale, unser Antwortschreiben auf Ihr Schreiben vom 20.05.2021. Sollten Sie Probleme mit dem Öffnen des PDF-Formates haben, bitte ich Sie um eine kurze Nachricht, dann senden wir Ihnen eine Kopie auf dem Postweg oder per Fax zu. Die in dieser Mail möglicherweise angezeigten jpg-Dateien sind Symbole des von der Bundeswehr verwendeten E-Mail-Programms und nicht Bestandteil unseres Antwortschreibens. Dieses Antwortschreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Ihr Schreiben vom 20.05.2021; +0778/21+ Sehr geehrter Herr Jonen, Im Anhang übersendet Luftfahrtamt der Bundesweh…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihr Schreiben vom 20.05.2021; +0778/21+
Datum
27. Mai 2021 11:33
Status
107,9 KB
Sehr geehrter Herr Jonen, Im Anhang übersendet Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flugbetriebs- und Informationszentrale, unser Antwortschreiben auf Ihr Schreiben vom 20.05.2021. Sollten Sie Probleme mit dem Öffnen des PDF-Formates haben, bitte ich Sie um eine kurze Nachricht, dann senden wir Ihnen eine Kopie auf dem Postweg oder per Fax zu. Die in dieser Mail möglicherweise angezeigten jpg-Dateien sind Symbole des von der Bundeswehr verwendeten E-Mail-Programms und nicht Bestandteil unseres Antwortschreibens. Dieses Antwortschreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig. Mit freundlichen Grüßen