Flüge des Bundespräsidenten

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Liste der Flüge, die der Bundespräsident in Ausübung seiner Tätigkeit durchgeführt hat. Dabei können ggf enthaltene personenbezogene Daten geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 12 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 3 Abs. 3 UIG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Flüge, …
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flüge des Bundespräsidenten [#240851]
Datum
14. Februar 2022 17:06
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Flüge, die der Bundespräsident in Ausübung seiner Tätigkeit durchgeführt hat. Dabei können ggf enthaltene personenbezogene Daten geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 12 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 3 Abs. 3 UIG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240851/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ablehnung, da nach IFG nicht…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung, da nach IFG nicht informationspflichtig.
Bundespräsidialamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
683,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit gemäß § 44 Absatz 5 VwVfG iVm § 44 Absatz 1 VwVfG, Geschäftszeichen: [gesc…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit gemäß § 44 Absatz 5 VwVfG iVm § 44 Absatz 1 VwVfG, Geschäftszeichen: [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] [#240851]
Datum
22. Februar 2022 16:56
An
Bundespräsidialamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-vorab per Mail - Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Feststellung gemäß § 44 Absatz 5 VwVfG des Bescheides vom 16.02.2022 mit dem Geschäfstzeichen [geschwärzt] Meines Erachtens liegt hier ein schwerwiegender Fehler gemäß § 44 Absatz 1 VwVfG vor, da die Ablehnung des Bescheides auf einer falschen Gesetzesgrundlagen geschehen ist. Der Antrag wurde nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt, die Ablehnung erfolgte aufgrund des Informationsgesetzes. Des Weiteren liegt bei mir ein berechtigtes Interesse vor, da mir im Falle einer erneuten Ablehnung als weiterer Rechtsweg nur eine Klage bliebe, der Antrag allerdings fehlerhaft bearbeitet wurde. Rein vorsorglich lege ich auch Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid ein. Der Antrag auf Informationszugang erfolgte erkennbar aufgrund des UIG und nicht wie im Schreiben angegeben aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Hierbei erfolgte wohl eine standardisierte Ablehnung des Antrags vor, da diese über die Plattform www.fragdenstaat.de gestellt wurde. Nach UIG besteht meines Erachtens grundsätzlich Anspruch auf Informationszugang zu Umweltinformationen. Nach § 2 Absatz 3 Nr. 2 & Nr. 3a UIG besteht dabei grundsätzlich auch Anspruch auf "Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken" bzw. "Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken". Dies ist bei Flügen unstrittig gegeben. Allein schon die Tatsache, dass Sie CO2 emittieren stellt eine Auswirkung auf die Luft und die Atmosphäre dar. Sollten entsprechende Nachweise meinerseits gefordert werden, so reiche ich diese gerne ein. Ich bitte um die Zusendung einer Eingangsbestätigung sowie eine sorgfältige Prüfung meiner Anfrage und nicht die Verwendung von standadisierten Ablehnungen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 240851 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Flüge des Bundespräsidenten“ [#240851]
Datum
3. April 2022 12:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240851/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine pauschale Ablehnung seitens des Bundespräsidialamtes aufgrund des IFG erfolgte. Allerdings erfolgte der Antrag in diesem Fall nicht nach IFG. Auf meinen Widerspruch, welchen ich auch per De-Mail einlegte, erfolgte keine Reaktionen seitens des Bundespräsidialamtes. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 240851.pdf - 2022-02-16_2-20220216_ablehnung.pdf Anfragenr: 240851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240851/
Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ursprünglicher Bescheid wird…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Ursprünglicher Bescheid wird aufgehoben, Liste ist begefügt
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Umweltinformationen beim Bundespräsidialamt vom 14.04.2022 # IFG-753-18 II#0001 Der Bundesbeauftragte f…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Umweltinformationen beim Bundespräsidialamt vom 14.04.2022 # IFG-753-18 II#0001
Datum
12. Juli 2022 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
678,0 KB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-753-18 II#0001 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Umweltinformationen beim Bundespräsidialamt vom 14.04.2022 # IFG-753-18 II#0001 [#240851] Sehr <…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Umweltinformationen beim Bundespräsidialamt vom 14.04.2022 # IFG-753-18 II#0001 [#240851]
Datum
12. Juli 2022 17:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> inzwischen wurde - ohne Anerkennung einer Pflicht seitens des Bundespräsidialamtes - der Zugang zu den begehrten Unterlagen gewährt. Der ursprüngliche Bescheid wurde dabei aufgehoben. Ich weiß nicht, ob in diesem Fall noch eine Bearbeitung nötig ist, wobei grundsätzlich interessant wäre, ob aus Sicht des BfDI eine Auskunft verpflichtend wäre. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240851/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Umweltinformationen beim Bundespräsidialamt vom 14.04.2022 # IFG-753-18 II#0001 Der Bundesbeauftragte f…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Umweltinformationen beim Bundespräsidialamt vom 14.04.2022 # IFG-753-18 II#0001
Datum
10. August 2022 19:45
Status
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-753-18 II#0001 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen