Fluggastrechte-VO | Verfahren gg. Fluggesellschaften wg. Verstößen gegen europäisches Verbraucherrecht

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

1. Eine statistische Übersicht aller in den Jahren 2019 / 2020 / 2021 eingegangen Anzeigen gegen Fluggesellschaften, der der Aufsicht des Luftfahrtbundesamtes unterliegen, einschließlich der häufigsten Beschwerdegründe, ob ein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Verfahren, auch bei der SÖP anhängig ist / war und die Höhe des verhängten Bußgeldes

2. Eine statistische Übersicht darüber, welche Fluggesellschaften besonders häufig von den Anzeigen betroffen sin

3. Informationen über das weitere Vorgehen des Luftfahrt-Bundesamtes, um die Fluggesellschaften zu einer zukünftig rechtstreuen Anwendung der FluggastrechteVO zu bewegen

4. Informationen darüber, wie ein Bußgeldverfahren generell abläuft

5. Informationen darüber, welche Argumente die Fluggesellschaften zu ihrer Verteidigung vorbringen bzw. ob es Widerspruchsverfahren oder Gerichtsverfahren gegen die Entscheidungen des Luftfahrtbundesamtes gibt (auch hier möglich Nennung häufiger Gründe)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine statistische Übers…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fluggastrechte-VO | Verfahren gg. Fluggesellschaften wg. Verstößen gegen europäisches Verbraucherrecht [#214743]
Datum
9. März 2021 21:55
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine statistische Übersicht aller in den Jahren 2019 / 2020 / 2021 eingegangen Anzeigen gegen Fluggesellschaften, der der Aufsicht des Luftfahrtbundesamtes unterliegen, einschließlich der häufigsten Beschwerdegründe, ob ein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Verfahren, auch bei der SÖP anhängig ist / war und die Höhe des verhängten Bußgeldes 2. Eine statistische Übersicht darüber, welche Fluggesellschaften besonders häufig von den Anzeigen betroffen sin 3. Informationen über das weitere Vorgehen des Luftfahrt-Bundesamtes, um die Fluggesellschaften zu einer zukünftig rechtstreuen Anwendung der FluggastrechteVO zu bewegen 4. Informationen darüber, wie ein Bußgeldverfahren generell abläuft 5. Informationen darüber, welche Argumente die Fluggesellschaften zu ihrer Verteidigung vorbringen bzw. ob es Widerspruchsverfahren oder Gerichtsverfahren gegen die Entscheidungen des Luftfahrtbundesamtes gibt (auch hier möglich Nennung häufiger Gründe)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214743/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir werden uns bemühen, Ihnen schnellstmöglich eine R…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: SBL 3 11302 210310 Antragsteller/in - IFG-Anfrage Fluggastrechte-VO | Verfahren gg. Fluggesellschaften wg. Verstößen gegen europäisches Verbraucherrecht [#214743]
Datum
10. März 2021 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir werden uns bemühen, Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung zu geben. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld. Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (https://www.lba.de/DE/TopServiceStartseite/Datenschutz/Datenschutz_node.html) Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte Ihr Haus um Beantwortung der gestellten IFG-Anfrage. Auf die laufende F…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: SBL 3 11302 210310 Antragsteller/in - IFG-Anfrage Fluggastrechte-VO | Verfahren gg. Fluggesellschaften wg. Verstößen gegen europäisches Verbraucherrecht [#214743]
Datum
12. April 2021 09:30
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Ihr Haus um Beantwortung der gestellten IFG-Anfrage. Auf die laufende Frist wird hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214743/

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Luftfahrt-Bundesamt
Az. Z2010-10601-2021/4 Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 10.03.2021 haben Sie um die Übersendung der fo…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Antragsteller/in - IFG-Anfrage Fluggastrechte-VO | Verfahren gg. Fluggesellschaften wg. Verstößen gegen europäisches Verbraucherrecht [#214743]
Datum
13. April 2021 18:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. Z2010-10601-2021/4 Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 10.03.2021 haben Sie um die Übersendung der folgenden Informationen gebeten: 1. Eine statistische Übersicht aller in den Jahren 2019 / 2020 / 2021 eingegangen Anzeigen gegen Fluggesellschaften, die der Aufsicht des Luftfahrtbundesamtes unterliegen, einschließlich der häufigsten Beschwerdegründe, ob ein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Verfahren, auch bei der SÖP anhängig ist / war und die Höhe des verhängten Bußgeldes, 2. Eine statistische Übersicht darüber, welche Fluggesellschaften besonders häufig von den Anzeigen betroffen sind, 3. Informationen über das weitere Vorgehen des Luftfahrt-Bundesamtes, um die Fluggesellschaften zu einer zukünftig rechtstreuen Anwendung der FluggastrechteVO zu bewegen, 4. Informationen darüber, wie ein Bußgeldverfahren generell abläuft, 5. Informationen darüber, welche Argumente die Fluggesellschaften zu ihrer Verteidigung vorbringen bzw. ob es Widerspruchsverfahren oder Gerichtsverfahren gegen die Entscheidungen des Luftfahrtbundesamtes gibt (auch hier möglich Nennung häufiger Gründe), Ihr Schreiben wird wie folgt beantwortet: Zu 1. Auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes können Sie die statistischen Übersichten über die Anzahl der eingegangenen Anzeigen und der Beschwerdegründe ersehen. Bitte wählen Sie auf der Seite https://www.lba.de/DE/Presse/Statistike… den Unterbereich "Fluggastrechte" aus. Über die Anhängigkeit von Verfahren gegen die Luftfahrtunternehmen vor den ordentlichen Gerichten hat das Luftfahrt-Bundesamt keine Kenntnis. Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel Ausgleichs- oder Erstattungsleistungen oder sonstiger Schadensersatz, obliegt dem Luftfahrt-Bundesamt nicht. Etwaige Ansprüche sind durch die Fluggäste, ggf. mittels der für sie grundsätzlich kostenfreien Schlichtung, eigenständig durchzusetzen. Zu 2. Aus der auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads… veröffentlichten Statistik können Sie die Herkunft der Luftfahrtunternehmen, gegen die Anzeigen erstattet wurden, entnehmen. Die Unterteilung wird nach in Deutschland niedergelassenen, im Gebiet der europäischen Union niedergelassenen und aus sogenannten Drittstaaten stammenden Luftfahrtunternehmen vorgenommen. Eine genauere Statistik liegt uns nicht vor. Zu 3. Luftfahrtunternehmen werden bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-Verordnung) durch das Luftfahrt-Bundesamt schriftlich oder elektronisch zur Abstellung festgestellter Mängel und der zukünftigen Einhaltung der Bestimmungen angehalten oder durch schriftliche Verwarnungen oder durch Bußgeldbescheide sanktioniert. Welches dieser Mittel Anwendung findet, bestimmt sich nach der Schwere eines Rechtsverstoßes sowie den jeweiligen näheren Sachverhaltsfeststellungen. Zu 4. Zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens verweise ich Sie auf Informationen, welche Sie im Internet finden können, bspw. https://de.wikipedia.org/wiki/Bußgeldve…. Der grundsätzliche Ablauf des Bußgeldverfahrens ist dabei unabhängig davon, ob es vom Luftfahrt-Bundesamt gegen ein Luftfahrtfahrtunternehmen wegen der Verletzung von Fluggastrechten oder beispielsweise von einer örtlichen Polizeibehörde gegen einen Fahrzeugführer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung durchgeführt wird. Zu 5. Eine Übersicht über die von den Luftfahrtunternehmen vorgebrachten Verteidigungsargumente liegen dem Luftfahrt-Bundesamt keine Übersichten vor. Allgemein kann zu Ihrer Anfrage noch mitgeteilt werden, dass zu einzelnen Verfahren keine Auskünfte an Dritte gegeben werden. Gemäß § 1 Abs. 3 IFG gehen Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen mit Ausnahme von § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 25 des zehnten Sozialgesetzbuches den Regelungen des IFG vor. Im Rahmen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten normiert § 49 Abs. 1 OWiG ein spezielles Akteneinsichtsrecht des Betroffenen, das die Regelungen des IFG verdrängt; dasselbe gilt nach § 475 Abs. 1 und 4 Strafprozessordnung (StPO), der im Bußgeldverfahren gemäß §§ 46 Abs. 1, 49b OWiG anwendbar ist. Vor diesem Hintergrund werden in vom Luftfahrt-Bundesamt durchgeführten Durchsetzungsverfahren bezüglich der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine verfahrensspezifischen Informationen nach dem IFG weitergegeben. Sollte Ihrem Auskunftsersuchen mit den Ihnen nun vorliegenden Informationen Ihres Erachtens nicht hinreichend entsprochen worden zu sein, bitte ich Sie, mir für einen etwaigen rechtsbehelfsfähigen IFG-Bescheid an Sie eine ladungsfähige Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen