Flughafen BER

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Wer ist

1. Bauherr des Flughafens BER?
2. verantwortlich für das Kostenmanagement?

3. Kann Anzeige erstattet werden wegen

Verschwendung von Steuermitteln? Und falls ja, gegen wen kann Anzeige erstattet werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
  • 4 Follower:innen
Roland Weinert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist 1.…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Roland Weinert
Betreff
Flughafen BER [#149662]
Datum
9. Juni 2019 10:03
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist 1. Bauherr des Flughafens BER? 2. verantwortlich für das Kostenmanagement? 3. Kann Anzeige erstattet werden wegen Verschwendung von Steuermitteln? Und falls ja, gegen wen kann Anzeige erstattet werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roland Weinert <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Roland Weinert

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 9. Juni 2019 Referat Presse 05 20 35 – 5555/2019 Sehr geehrter Herr Weinert, vielen Dank für Ih…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 9. Juni 2019
Datum
17. Juni 2019 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,4 KB


Referat Presse 05 20 35 – 5555/2019 Sehr geehrter Herr Weinert, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. Juni 2019. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) steht dem Bau des neuen Flughafens Berlin Brandenburg<https://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Berlin_Brandenburg> als Bauherrin vor. Bitte richten Sie Ihre Fragen im Zusammenhang mit Bau, Finanzierung und Management des BER an die FBB. Im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland sind Anzeigen von strafbewährten Handlungen grundsätzlich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu richten. Mit freundlichen Grüßen