Flughafen Berlin Brandenburg

Wie viel hat der Flughafen Berlin-Brandenburg bis jetzt gekostet und wie viel wird er voraussichtlich kosten?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. November 2014
  • Frist
    5. Dezember 2014
  • 0 Follower:innen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Details
Von
E. K.
Betreff
Flughafen Berlin Brandenburg [#7922]
Datum
1. November 2014 17:26
An
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel hat der Flughafen Berlin-Brandenburg bis jetzt gekostet und wie viel wird er voraussichtlich kosten?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen E. K. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen E. K.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Sehr geehrte/-r anonyme/-r Antragsteller/-in, ihre Anfrage über die Plattform "FragDenStaat.de" ist be…
Von
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Betreff
Flughafen Berlin Brandenburg [#7922]
Datum
6. Januar 2015 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/-r anonyme/-r Antragsteller/-in, ihre Anfrage über die Plattform "FragDenStaat.de" ist bei uns eingegangen. Aus rechtlichen Gründen ist die Beantwortung (Bescheidung) Ihrer Anfrage in elektronischer Form an die E-Mail Adresse "FragDenStaat.de" nicht möglich. Die Bescheidung ist ein Verwaltungsakt. Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ist ein Verwaltungsakt erst wirksam, wenn er demjenigen bekannt gegeben wird, für den er bestimmt ist. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage kann daher nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen oder an eine persönliche E-Mail Adresse. Für die weitere Bearbeitung bitte ich daher um Mitteilung Ihrer Postanschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse. Mit freundlichen Grüßen