Flughafengebäude Tempelhof - Denkmalpflegeplan
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Denkmalpflegeplan für das Flughafengebäude Tempelhof.
- Zu diesem Dokument wurden bereits Anfragen gestellt, und in Ihrer Antwort vom 12. März 2019 hatten Sie eine online-Veröffentlichung für das 2. Quartal 2019 in Aussicht gestellt und damit auch den berechtigten Anspruch auf die Veröffentlichung bereits bestätigt. Allerdings ist die angekündigte online-Veröffentlichung ist nicht erfolgt.
Ich gehe jedoch davon aus, dass es mit einer Vorlaufzeit von fast zwei Jahren möglich war, das Dokument veröffentlichungsbereit zu machen, auch wenn es sehr umfangreich ist.
Im Zweifel sind alle Interessierten sicherlich bereit, das Dokument in einer weniger perfekten technischen Form anzusehen, zum Beispiel im pdf-Format.
(vgl Anfrage und Antworten: https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-tempelhof-projekt-konzepte-und-machbarkeitsstudien/)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. Februar 2021
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16. März 2021
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